Einführung eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung für die Rettungsdienste der Landkreise Cuxhaven und Osterholz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung für die Rettungsdienste der Landkreise Cuxhaven und Osterholz
Der Landkreis Cuxhaven und der Landkreis Osterholz vergeben die Lieferung und Implementierung eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung, Dokumentation und Information für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes in den jeweiligen Kreisgebieten (Notarzteinsatzfahrzeuge, Rettungswagen, Krankentransportwagen).
Der Landkreis Cuxhaven übernimmt für die Beteiligten die Koordination des Vergabeverfahrens.
Auftraggeber der Leistungen in Los 1 ist der Landkreis Cuxhaven, Auftraggeber der Leistungen in Los 2 ist der Landkreis Osterholz.
Die Teillose werden zu einer Gesamtvergabe verknüpft. Die Lose 1 und 2 werden an einen gemeinsamen Auftragnehmer vergeben.
Einführung eines mobilen Einsatzdatenerfassungssystems für den Rettungsdienst des LK Cuxhaven
Kreisgebiet des Landkreises Cuxhaven
Der Rettungsdienst des Landkreises Cuxhaven verfügt über 7 Rettungswachen, 3 Außenstandorten und 1 NEF-Standort an 11 Standorten
Ziel ist es, den Rettungsdienst des Landkreises Cuxhaven mit einer mobilen Datenerfassungslösung auszustatten.
Dazu gehört: Rechenzentrumslösung, Fahrzeugausstattung, Software, Schnittstellen, Schulung und technische Dokumentation, Installation/Herstellung der Betriebsbereitschaft, Systemservice
Der EVB-IT-Systemvertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch um ein Jahr.
Einführung eines mobilen Einsatzdatenerfassungssystems für den Rettungsdienst des LK Osterholz
Kreisgebiet des Landkreises Osterholz -
Der Rettungsdienst des Landkreises Osterholz verfügt über 4 Rettungswachen, 1 Außenstandort und 1 NEF-Standort an 6 Standorten
Ziel ist es, den Rettungsdienst des Landkreises Osterholz mit einer mobilen Datenerfassungslösung auszustatten.
Dazu gehört: Rechenzentrumslösung, Fahrzeugausstattung, Software, Schnittstellen, Schulung und technische Dokumentation, Installation/Herstellung der Betriebsbereitschaft, Systemservice
Der EVB-IT-Systemvertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach, sei es als einzelnes Unternehmen , Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) sowie III.1.3) Anwendung. Geforderte Nachweise: Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters - auf gesondertes Verlangen: 1.1.1 Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer, etc.) 1.1.2 Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge 1.1.3 Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse
1.2.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen - 1.2.2 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet — 1.2.3 Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist — 1.2.4 Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde — Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde - 1.2.5 Eigenerklärung zur Zahlung des in Deutschland geltenden Mindeslohns nach NTVergG - 1.2.6 Erklärung des Bieters über den Umsatz seines Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - 1.2.7 Nachweis einer gültigen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: für Sachschäden und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] Euro; Personenschäden bis [Betrag gelöscht] Euro
1.3.1 Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement im Unternehmen oder aktuelle Zertifizierungsurkunde auf der Basis der DIN-Norm EN ISO 9001-2017, 1.3.2 Benennung von mindestens 3 vergleichbaren und abgeschlossenen Projekten im Zeitraum 2019 bis 2022, 1.3.3 Detaillierte Beschreibung eines abgeschlossenen Referenzprojektes mit angewandten Methoden bzw. Verfahrens- und Vorgehensweisen zur Projektumsetzung, 1.3.4 Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren in Deutschland bezogen auf den Auftragsgegenstand (Zeitraum 2019 bis 2022)
Mindestanforderung: 15 Mitarbeiter pro Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven
Nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.