Generalplanung - Infrastruktur Naumburgstr. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-C3-FANS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung - Infrastruktur Naumburgstr.
Die Straßen auf dem Areal der ehem. Lt. Müller Kaserne in der Naumburgstr. in Braunschweig wurden öffentlich gewidmet. Nun sollen die dort verlegten, maroden Medienträger (z.B. für Fernwärme, Wasser, Strom etc.) für die Integration in das öffentliche Versorgungsnetz erneuert werden. Dazu müssen auch die Medienträger, die die Gebäude der Auftraggeberin mit den öffentlichen Leitungen verbinden, erneuert werden. Auch die Außenanlagen der Grundstücke der AG müssen neu gestaltet werden. Gegenstand des Auftrags ist neben der (Neu-)Gestaltung von Brachflächen und Parkplätzen die umfassende Erfassung des Bestandes der im Außenbereich verlegten technischen Infrastruktur (Wasser-, Fernwärme- und Stromleitungen) und deren Neuplanung sowie die Neuordnung/Anpassung der Nutzungsstruktur (Park- und Fahrradstellplätze, Abfallsammelplätze, Straßenbeleuchtung etc.) im erforderlich Umfang. Zudem sind Kampfmittelsondierungen und intensive Abstimmungen mit der Stadt/den Versorgungsunternehmen erforderlich.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist
• die umfassende Bestandserfassung und Bestandsdokumentation,
• die Neuplanung der Medienträger in den Außenanlagen,
• die Neuplanung der für die Außenanlagen erforderlichen Technischen Ausrüstung, insbesondere ggf. die Neustrukturierung der Oberflächenentwässerung sowie
• die Neugestaltung der Außenanlagen im erforderlichen Umfang.
Ausgeschrieben werden Grundleistungen der folgenden HOAI-Leistungsbilder:
• Freianlagen, LP 1-8,
• Ingenieurbauwerke, LP 1 bis 8,
• Verkehrsanlagen, LP 1 – 8,
• Technische Ausrüstung für Gebäude und für Außenanlagen, LP 1-8, voraussichtlich AG 1, 2, 4 und 5.
In den jeweiligen Leistungsbildern sind zudem Besondere Leistungen erforderlich, die ebenfalls vom Auftragnehmer zu erbringen und Gegenstand der Ausschreibung sind.
Ferner werden, im erforderlichen Umfang, folgende Beratungsleistungen ausgeschrieben:
• Planungsbegleitende Ingenieurvermessung, Ziffer 1.4.4 der Anlage 1 zur HOAI
• Bauvermessung, Ziff. 1.4.7 der Anlage 1 zur HOAI,
• Kampfmittelsondierung und Dokumentation,
• Abstimmung mit der Stadt Braunschweig und anderen beteiligten Dritten.
Die Leistungen werden gestuft beauftragt. Mit Vertragsschluss wird zunächst die Leistungsstufe 1 (siehe unten) der ausgeschriebenen Leistungsbilder abgerufen.
Einzelheiten zum Beschaffungsvorgang, der Aufteilung des Auftrages in mehrere Stufen und der Rahmenbedingungen können der Leistungs- und Projektbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entnommen werden, die den Bewerbern zu Informationszecken online zur Verfügung gestellt wird, siehe unter I.3.
Wichtig: Es können lange Planungspausen entstehen, da die Planungen mit der Stadt synchronisiert werden müssen und unklar ist, wann die Stadt die Straßen etc. saniert bzw. die Planungen aufnimmt. Eine solche Pause kann mehrere Jahre dauern. Das ist bei den Honorar- und den Vertragsverhandlungen angelegt. Dazu müssen die Bieter ausdrücklich Stellung beziehen.
Die Zeitplanung der weiteren Leistungsphasen hängt ganz entscheidend vom Planungsfortschritt auf Seiten der Stadt Braunschweig ab. Hier wird es Aufgabe des AN sein, das engmaschig zu begleiten und abzustimmen.
Es findet eine gestufte Beauftragung statt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Für die erste Stufe, den Teilnahmewettbewerb, gilt:
Die Vergabestelle überprüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Einzelfall weitere Nachweise als bloße Eigenerklärungen nachzufordern. Sie behält sich ferner die Nachforderung fehlender Angaben vor, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter unten III. geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet, sofern mehr als die geplante Höchstzahl an Bewerbern zur Verfügung steht, eine Auswahl der Bieter im Wege des Losverfahrens statt.
Die Leistungen werden gestuft beauftragt, mit differenzierten Stufen je nach Leistungsbild:
1. Stufe 1: Grundleistungen der Leistungsphase 1 einschließlich der
• Besonderen Leistungen
• des Leistungsbildes Freianlagen
• „Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen (Leistungsphase 1)“ und
• Bestandsaufnahme gemäß Projektbeschreibung, Vermessung (Leistungsphase 2),
• des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in der Leistungsphase 1:
• Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile,
• Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
• Durchführen von Verbrauchsmessungen
• Endoskopische Untersuchungen,
• Beratungsleistungen
• der Kampfmittelsondierung,
• der Planungsbegleitenden Vermessung und
• der Abstimmung mit der Stadt Braunschweig und den Netzbetreibern
2. Stufe 2: Leistungsphasen 2 bis 4
3. Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 6
4. Stufe 4: Leistungsphase 7
5. Stufe 5: Leistungsphase 8
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
e) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie.
f) Nachweis zur Überprüfung der Bauvorlageberechtigung des Bewerbers (sofern dieser nicht schon durch den Nachweis zu e) erbracht wird).
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Mindestumsatz von jährlich 300.000,00 €. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern kann der Mindestumsatz insgesamt, also durch Addition der Umsätze, nachgewiesen werden.
a) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
b) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte.
a) Personelle Ausstattung
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren von 5 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive Büroinhabern und regelmäßig zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) in für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebieten (Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbar). 1 Mitarbeiter muss bauvorlageberechtigt sein. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden.
b) Referenzen
Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:
• Mindestens eine Referenz über die Planung einer Freianlage in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach modernen ökologischen Anforderungen (z.B. Sponge City-Projekte, Einarbeitung ökologischer Anforderungen städtischer Behörden, „Klimabäume“ oder ähnliches). Die anrechenbaren Kosten der KG 500 ohne die KG 550 müssen mindestens 300.000,00 € netto betragen haben.
• Mindestens eine Referenz über Planungsleistungen für die Rückhaltung von Regenwasser (Rigole oder andere Methoden) in den Leistungsphasen 2 bis 8. Es gelten keine besonderen Anforderungen an die Baukosten.
• Mindestens eine Referenz über die Planung (Neubau oder Sanierung) einer Verkehrsanlage (Parkplatz mit wenigstens 10 Stellplätzen und 2 E-Ladesäulen) in den Leistungsphasen 2 bis 8 einschließlich der Besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung. Von einer Sanierung ist auszugehen, wenn der Bodenbelags zu wesentlichen Teilen erneuert und eine E-Ladesäule neu errichtet wurde.
• Mindestens 2 Referenzen über die Planung der Errichtung von Technischer Ausrüstung in Außenanlagen in den Leistungsphasen 2 bis 8. Die Leistungsphase 4 ist entbehrlich, soweit keine Genehmigung erforderlich war:
• Mindestens eine dieser Referenzen zur Technischen Ausrüstung in Außenanlagen muss sich auf die Planung von Wasser- (KG 551 und 552 Din 276 (2018)) und von Fernwärmeleitungen (KG 554 Din 276 (2018)) mit anrechenbaren Kosten der KG 551, 552 und 554 Din 276 (2018) von mindestens 100.000 € netto beziehen.
• Mindestens eine dieser Referenzen zur Technischen Ausrüstung in Außenanlagen muss sich auf die Planung von Stromleitungen (KG 556 Din 276 (2018)) mit anrechenbaren Kosten der KG 556 von 30.000 € (netto) beziehen.
• Bei Mindestens einer der genannten Referenzen muss der Bewerber für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB tätig geworden sein, mit der Folge, dass bei der Vergabe von Leistungen in der Leistungsphase 7 das für öffentliche Auftraggeber geltende Vergaberecht einzuhalten war.
Für alle Referenzen gilt:
• Eine Referenz kann mehrere Anforderungen erfüllen.
• Die Addition von Leistungsphasen oder Anlagengruppen ist möglich. Anrechenbare Kosten können nicht addiert werden.
• Leistungsphasen, die berücksichtigt werden sollen, dürfen frühestens am 01.01.2016 begonnen und müssen vor Ablauf der Teilnahmefrist vollständig abgeschlossen sein.
§ 75 VgV
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Vertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Auch nachgeforderte Unterlagen können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führt dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden.
Es werden nur die dem Angebotsvordruck beigelegten, im Übrigen werden k e i n e Formulare zur Verfügung gestellt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Angaben zum Ablauf des VgV-Verfahrens, auch des Teilnahmewettbewerbs, entnehmen Sie bitte auch Teil A. Verfahrensbedingungen. Die auf der Internetseite eingestellten weiteren Ausschreibungsunterlagen (Teil B. Leistungs- und Projektbeschreibung samt Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) sind vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, mit Ausnahme der Unterlage Teil A. Verfahrensbedingungen noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Die Kommunikation erfolgt in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform.
Es werden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.