Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Braunschweig: Grundschule Schunteraue - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2124/ 00393
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Braunschweig: Grundschule Schunteraue - Objektplanung
Die Stadt Braunschweig, beabsichtigt kurzfristig den Auftrag "Los 3: Grundschule Schunteraue - Architekturplanung gem. § 34 HOAI" aus dem "Rahmenvertrag Objektplanung, Gebäude und Innenräume § 34 und Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2013" zu vergeben. Gemäß § 3 "Leistungsabruf/Abruf der einzelnen Aufträge" dieses Rahmenvertrages erfolgt hiermit zunächst eine Kapazitätsabfrage.
Eine mögliche Beauftragung erfolgt gemäß Rahmenvertrag vom 12.11.2018. Kommen gemäß Punkt 3.2.2 mehr als 5 Rahmenvertragspartner für den Einzelabruf infrage, wird der Auftgraggeber 5 Rahmenvertragspartner im Losverfahren ermitteln, welche eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten, um sich am Miniwettbewerb zum Erhalt des konkreten Vertrages zu beteiligen.
Planungsphase: Stadt Braunschweig - FB Gebäudemanagement, Ägidienmarkt 6, 38100 Braunschweig, Ausführungsphase: Grundschule Schunteraue, Albert-Schweitzer-Straße 10, 38108 Braunschweig
Das Projekt umfasst die Erweiterung der Grundschule Schunteraue am Hauptstandort in Kralenriede zu einer 2-zügigen kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) zum Schuljahr 2026/27.
Für die künftige KoGS fehlen für den Ganztagsschulbetrieb eine Reihe von Räumen, wie u.a. Werkraum mit Sammlung und Maschinenraum, Hausmeisterwerkstatt, Ganztagsbereich aktiv und passiv, Betreuungsraum 17 Uhr-Gruppe, Inklusionsraum, Büroräume, Beratungs-/ Besprechungsräume, Sammlung Musik, Archiv, Serverraum, Lagerräume. Weiterhin wird eine Mensa mit Aulafunktion (bis 199 Personen) nebst Küchenflächen benötigt, die auch extern genutzt werden soll. Der bestehende Raummangel soll durch die Errichtung eines An- bzw. Erweiterungsneubaus sowie durch Umwidmungen im Bestandsgebäude behoben werden.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz:
Die Stadt Braunschweig verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gebäudeerstellung und eines nachhaltigen Gebäudebetriebes verbunden mit einer CO2-Neutralität ab 2030.
Grundsätzlich ist deshalb die Errichtung der zu planenden Gebäude entsprechend des BEG NWG 40 - Standard der KfW verbindlich vorgegeben. Die dementsprechenden energetischen Mindestanforderungen sind von den AN planerisch umzusetzen. Hierfür sind im Rahmen des Projektes alle baulichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten zu prüfen und zu bewerten, welche ein Erreichen
dieser Ziele unterstützen und ermöglichen. Hierzu zählen u.a. der Einsatz erneuerbarer Energien zu Wärme- und Stromerzeugung, die Energieeffizienz von Gebäudetechnik und Hülle sowie der Einsatz nachhaltiger und nachwachsender Baustoffe und ein zirkuläres Bauen.
Im Rahmen der Leistungsphasen 1-3 ist hierzu eine Variantenuntersuchung durchzuführen, um geeignete unterschiedliche Lösungsansätze u.a. in den Parametern Aufwand, Effizienz und Praktikabilität zu vergleichen und zu optimieren. Der Einsatz einer Fassadenbegrünung sowie eine Dachbegrünung sind hierbei als Elemente des nachhaltigen Bauens verbindlich umzusetzen. Weiterhin sind alle Voraussetzungen zu schaffen, um nachträglich eine größtmögliche Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des Neubaus ergänzen zu können. Die Planung, Errichtung sowie der Betrieb der PV-Anlage ist dabei nicht Bestandteil dieses Projektes, sondern wird von der stadteigenen "Energiegenossenschaft Braunschweiger Land e.G." vorgenommen.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Rahmenvertragspartner das Formblatt zur Kapazitätsabfrage vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es ist zwingend das Formblatt zu verwenden, welches Ihnen über die Plattform zugegangen ist.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bieter verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Braunschweig: Grundschule Schunteraue - Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.dohle-lohse.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6N5W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.