Rahmenvereinbarung über die Lieferung von helmungebundenen Hörsprechgarnituren Referenznummer der Bekanntmachung: 007-RV-DFS/2022-03.311
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von helmungebundenen Hörsprechgarnituren
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von helmungebundenen Hörsprechgarnituren.
Abrufberechtigt sind alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
Niedersachsen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von helmungebundenen Hörsprechgarnituren.
Abrufberechtigt sind alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Ausgehend vom derzeit geschätzten, unverbindlichen, operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS Niedersachsen helmungebundene Hörsprechgarnituren (HSG) in der folgenden Ausführung / mit nachstehendem Zubehör benötigt:
- Helmungebundene Hör-/Sprechgarnituren (digitaltauglich) bestehend aus einem Ohrhörer mit flexiblen Schwanenhalsmikrofon und multifunktionaler Ohrolive in Lamellenform, großer Sendetaste (PTT) mit drehbarer Metallklammer (oder vergleichbar stabiles Material) und zum Anschluss an die seitliche Audioschnittstelle oder über einen 12 pol. Hirose-Stecker gem. beigefügter Belegung. Beide Anschlüsse (Direktanschlüsse für die unter 3. aufgeführten HRT sowie 12 pol. Hirose-Stecker) müssen angeboten werden. Geliefert wird die HSG jeweils nur mit Direktanschluss oder 12 pol. Hirose-Stecker (je nach Bestellung).
- Multifunktionale Ohroliven (Otoplastik) in den Größen S bis XXL
- Individuelle Ohroliven (Otoplastik) für die Hörsprechgarnitur inkl. Serviceleistung (Dichtsitzprüfung / Ohrabdrucknahme)
Die maximale Höchstgrenze des aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Auftragsvolumens beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto) inkl. aller Verlängerungsoptionen (=maximales Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B))
- Konzept über die organisatorische Abwicklung und die Möglichkeiten für die Anfertigung von individuellen Ohroliven (vgl. Ziffer 1.6 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Teileliste für evtl. Reparaturen bzw. Servicearbeiten durch den Auftraggeber
- Muster gem. Ziffer 1.16 Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A):
10 x Helmungebundene Hör-/Sprechgarnituren; gem. Position 1 des Angebotsvordruckes
Multifunktionale Ohroliven (Otoplastik), 5x je Größe; gem. Position 2 des Angebotsvordruckes
Ferner sollten die folgenden Nachweise in Form von Eigenerklärungen oder Zertifikaten / Prüfberichten (nicht beglaubigten Kopien) für die Bewertung gem. der Bewertungsmatrix eingereicht werden:
DIN EN 352 Gehörschutz, inkl. Spezifikationen, für individuelle Otoplastiken
DIN EN 53160-1 Farblässigkeit von Gegenständen (Speicheltest)
DIN EN 53160-2 Farblässigkeit von Gegenständen (Schweißtest)
DIN EN 60068-2-27 Schocktest
DIN EN 60068-2-38 Klimaprüfung
DIN EN 60268-4 Mikrofoneigenschaften
DIN EN 60268-7 Kopfhörer und Ohrhörer
EN 301489 EMV-Anforderungen
Sofern bewertungsrelevante Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, werden diese nicht nachgefordert. Die Bewertung erfolgt in diesem Fall anhand der bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorliegenden Unterlagen.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Ü
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDZS5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/