Materialien für den FTTB-Ausbau im Landkreis Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-MA 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Materialien für den FTTB-Ausbau im Landkreis Aurich
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung der unterversorgten Adressen mittels FTTB-Technologie. Der Auftraggeber hatte bereits im Jahre 2020 die Lieferung der Materialien für das Ausbaugebiet ausgeschrieben und vergeben.
Gegenstand dieser Materialausschreibung ist die Lieferung der noch restlich benötigten Materialien für die Errichtung einer passiven Infrastruktur im Projektgebiet des Landkreises Aurich im Rahmen des ersten Förderprojektes.
Zweck des Auftrages ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Landkreis Aurich
Lieferung der Materialien für die Errichtung einer passiven Infrastruktur.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften:
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft"_Formblatt L 234 (Anlage 07) mit dem Angebot abzugeben.
Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben mit dem Angebot die "Erklärung Tariftreue § 4 NTVergG" (Anlage 08) sowie die Eigenerklärung zur Eignung_Formblatt 124 LD (Anlage 11) einzureichen. Ferner ist der Ziff. III.1) der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen, welche weiteren Nachweise zur Eignung von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils mit dem Angebot einzureichen sind.
b) Inanspruchnahme von Nachunternehmern (Unteraufträge, Eignungsleihe):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Vorzulegende Unterlagen im Falle des Nachunternehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe):
Der Bieter hat im Falle des Nachunternehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) folgende Unterlagen einzureichen:
- Mit Angebotsabgabe: "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer_Formblatt 235" (Anlage 09);
- "Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer_Formblatt 236" (Anlage 10) sowie die "Eigenerklärung zur Eignung_Formblatt 124 LD" (Anlage 11) des Nachunternehmers;
Vorzulegende Unterlagen im Falle des Nachunternehmereinsatzes (mit Eignungsleihe):
Der Bieter hat im Falle des Nachunternehmereinsatzes (mit Eignungsleihe) folgende Unterlagen einzureichen:
- Mit Angebotsabgabe: "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer_Formblatt 235" (Anlage 09);
- Mit Angebotsabgabe: Der zur Eignung herangezogene Nachunternehmer hat notwendigerweise die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. zu Referenzen oder Umsätze) einzureichen;
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Ferner haben der/ die Bieter und der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe abzugeben;
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: die "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer_Formblatt 236" (Anlage 10) sowie die "Eigenerklärung zur Eignung_Formblatt 124 LD" (Anlage 11) des Nachunternehmers.
c) Folgende weitere Unterlagen und Nachweise hat der Bieter mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung_Formblatt 124 LD (Anlage 11);
- Eigenerklärung (Sanktionen gegen Russland) (Anlage 12);
- Angebotsschreiben (Anlage 13);
- Leistungsverzeichnis (Anlage 14);
- mit Angebotsabgabe ist das Fabrikat (gesondert
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6A8A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.