Gewässerschutzberatung Fuhrberger Feld 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: eAG 10503621

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5114302559
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässerschutzberatung Fuhrberger Feld 2023-2024

Referenznummer der Bekanntmachung: eAG 10503621
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gewässerschutzberatung im Trinkwassergewinnungsgebiet "Fuhrberger Feld" und "fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung der Grundwasserschutzkooperation"

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

a) Abschluss einer Rahmenbestellung zur Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwasserschutzkooperation "Fuhrberger Feld für einen Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2024 (optional bis 31.12.2027) auf Grundlage eines bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept im Auftrag des Auftraggebers von einem Dienstleister erstellt wurde, dem auch gestattet ist, sich zu bewerben. Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von

Düngeplanungen, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen

Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber. Die Kosten für die

Grundwasserschutzberatung werden durch Fördermittel des ELER refinanziert. Die Bewilligung für den

Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2024 in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro liegt dem Auftraggeber vor.

b) Abschluss einer Rahmenbestellung für einen Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2024 "Technische Geschäftsführung" zur Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der administrativen Aufgaben, die der Auftraggeber in seiner Funktion als Geschäftsführer der Grundwasserschutzkooperation zu erfüllen hat.

Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der oben genannten ELER-Förderung. Der Auftrag steht in einem funktionalen Zusammenhang zu dem Auftrag "Grundwasserschutzberatung" und beinhaltet u.a. die fachliche Prüfung u. Verwaltung der Freiwilligen Vereinbarungen und die jährliche Erstellung des Berichtes über DIWA-Shuttlle. Ein vollständiges Aufgabenprofil ist dem LV2 zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur einen Teil der aufgeführten Leistungspositionen zu beauftragen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag kann einseitig bis zum 31.12.2027 (Restarbeiten bis 31.05.2028) verlängert werden. Voraussetzung ist, dass dies durch eine zukünftige Bewilligung ermöglicht wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Zuwendungsbescheid vom 08.12.2022 RegNr.: 276 03 201 000 0077

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 008-018947
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/02/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06ND5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt

ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023

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