Gemeinde Belm / Erweiterung und Umbau der Oberschule Belm - Estrich- und Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 341
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Belm / Erweiterung und Umbau der Oberschule Belm - Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
Die Gemeinde Belm plant die Erweiterung und den Umbau der Oberschule Belm ("Johannes-Vincke-Schule").
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die
* für den ersten Bauabschnitt ("Erweiterung der Oberschule") erforderlichen Estrich- und Bodenbelagsarbeiten sowie
* für den zweiten Bauabschnitt ("Umbau der Oberschule") erforderlichen Bodenbelagsarbeiten.
Johannes-Vincke-Schule Belm Heideweg 24 49191 Belm
Die Ausführung für den ersten Bauabschnitt ist wie folgt vorgesehen:
Estricharbeiten, 39. KW 2023 bis 43. KW 2023
Bodenbelagsarbeiten, 08. KW 2024 bis 21. KW 2024
Die für den zweiten Bauabschnitt erforderlichen Estricharbeiten wurden bereits im Rahmen der Hauptrohbauarbeiten ausgeführt. Die vorgesehenen Bodenbelagsarbeiten für diesen Bauabschnitt finden zu verschiedenen Zeiträumen und auf den unterschiedlichen Ebenen statt. Da einige Räume im Bestandsgebäude auch während der Umbauarbeiten weiterhin durch Lehrer und Schüler benutzt werden, erfolgen die Arbeiten immer unter enger Abstimmung mit der Schulleitung. Die gesamten Bauarbeiten sind voraussichtlich im Zeitraum 38. KW 2024 bis 40. KW 2025 vorgesehen. Der AN muss für sämtliche Einsätze kurzfristig (max. eine Woche Vorlaufzeit) zur Verfügung stehen.
Der Neubau besteht aus:
Erdgeschoss = Ebene 0
1.Obergeschoss = Ebene 1
2.Obergeschoss = Ebene 2
mit diversen Räumen z.B.:
- Ebene 0: Unterrichtsräume, Mensa, Putzmittel, WC's,Technikräume, Treppen, Aufzug
- Ebene 1: Unterrichtsräume, Treppen, Aufzug, Technik, Putzmittel
- Ebene 2: Unterrichtsräume, Treppen, Aufzug, Technik, Putzmittel
Netto Raumflächen:
Ebene 0 ca. 1.296m2
Ebene 1 ca. 1.396m2
Ebene 2 ca. 716m2
Gesamt: ca. 3.408m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Austermann GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dülmen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYW1QY2JUY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland