Ex post: Stadt Bad Fallingbostel - Betrieb der Kita Wiethop Referenznummer der Bekanntmachung: 54-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Fallingbostel
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badfallingbostel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Stadt Bad Fallingbostel - Betrieb der Kita Wiethop
Betrieb einer von der Stadt neu errichteten Kindertagesstätte mit sechs Krippen- und Kindergartengruppen in Bad Fallingbostel.
Kindertagesstätte Wiethop Heidmarkstraße 30 29683 Bad Fallingbostel
Die Stadt Bad Fallingbostel selbst betreibt 4 Kindertagesstätten (17 Gruppen). Weitere 3 Kindertagesstätten (3 Gruppen) werden von freien Trägern geführt. Daneben werden der im Bereich der Stadt Walsrode (Ortsteil Benefeld) liegende Waldorfkindergarten sowie der Waldkindergarten und der Montessori-Kindergarten in Walsrode unterstützt. Um den Anmeldedruck auf die bestehenden Kindertageseinrichtungen zu mindern und den Rechtsanspruch erfüllen zu können, hat der Rat der Stadt Bad Fallingbostel am 26.02.2018 beschlossen, im Sanierungsgebiet "Wiethop" eine Einrichtung neu zu bauen.
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Betreiber der neuen KiTa (nachfolgend auch "Betreiber") nach Maßgabe des Betreibervertrags (Teil C der Vergabeunterlagen). Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch den Betreiber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die Kita soll zu Beginn, vorbehaltlich späterer abweichender gesetzlicher Regelungen, 2 Krippengruppen (je 15 Plätze) und 4 Kindergartengruppen vorhalten. Zwei der Kindergartengruppen sollen integrative Gruppen sein. In den I-Gruppen können maximal 18 Kinder, davon 4 mit einem besonderen Förderbedarf, betreut werden. Die Regelgruppen bestehen aus max. 25 Plätzen.
Das Gebäude der Kindertagesstätte in der Heidmarkstraße 30, 29683 Bad Fallingbostel, verbleibt im Eigentum der Stadt. Dem Betreiber werden diese Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung gestellt. Das Gebäude wird derzeit im Auftrag der Stadt errichtet.
Die Stadt rechnet nach derzeitiger Planung mit der Fertigstellung des Kita-Neubaus im ersten Halbjahr 2023. Die Aufnahme des Betriebs hat spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 zu erfolgen - hier nach der Schließzeit am 01.08.2023.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Grundlaufzeit). Die Stadt hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils fünf Jahre durch einseitige Erklärung gegenüber dem Betreiber zu verlängern (Optionen). Die Optionen sind durch die Stadt spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6A1J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.