Stadt Bad Fallingbostel - Betrieb der Kita Wiethop Referenznummer der Bekanntmachung: 54-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Fallingbostel
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badfallingbostel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL6RP6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL6RP6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Bad Fallingbostel - Betrieb der Kita Wiethop

Referenznummer der Bekanntmachung: 54-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb einer von der Stadt neu errichteten Kindertagesstätte mit sechs Krippen- und Kindergartengruppen in Bad Fallingbostel.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Hauptort der Ausführung:

Kindertagesstätte Wiethop Heidmarkstraße 30 29683 Bad Fallingbostel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bad Fallingbostel selbst betreibt 4 Kindertagesstätten (17 Gruppen). Weitere 3 Kindertagesstätten (3 Gruppen) werden von freien Trägern geführt. Daneben werden der im Bereich der Stadt Walsrode (Ortsteil Benefeld) liegende Waldorfkindergarten sowie der Waldkindergarten und der Montessori-Kindergarten in Walsrode unterstützt. Um den Anmeldedruck auf die bestehenden Kindertageseinrichtungen zu mindern und den Rechtsanspruch erfüllen zu können, hat der Rat der Stadt Bad Fallingbostel am 26.02.2018 beschlossen, im Sanierungsgebiet "Wiethop" eine Einrichtung neu zu bauen.

In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Betreiber der neuen KiTa (nachfolgend auch "Betreiber") nach Maßgabe des Betreibervertrags (Teil C der Vergabeunterlagen). Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch den Betreiber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Die Kita soll zu Beginn, vorbehaltlich späterer abweichender gesetzlicher Regelungen, 2 Krippengruppen (je 15 Plätze) und 4 Kindergartengruppen vorhalten. Zwei der Kindergartengruppen sollen integrative Gruppen sein. In den I-Gruppen können maximal 18 Kinder, davon 4 mit einem besonderen Förderbedarf, betreut werden. Die Regelgruppen bestehen aus max. 25 Plätzen.

Das Gebäude der Kindertagesstätte in der Heidmarkstraße 30, 29683 Bad Fallingbostel, verbleibt im Eigentum der Stadt. Dem Betreiber werden diese Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung gestellt. Das Gebäude wird derzeit im Auftrag der Stadt errichtet.

Die Stadt rechnet nach derzeitiger Planung mit der Fertigstellung des Kita-Neubaus im ersten Halbjahr 2023. Die Aufnahme des Betriebs hat spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 zu erfolgen - hier nach der Schließzeit am 01.08.2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Leistungsbeginn ist der Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 - hier der 01.08.2023 nach Ende der Schließzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Grundlaufzeit). Die Stadt hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils fünf Jahre durch einseitige Erklärung gegenüber dem Betreiber zu verlängern (Optionen). Die Optionen sind durch die Stadt spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe vorstehende Angaben zu Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eintragung in das Berufsregister

Nachweis der Eintragung in das Handels- bzw. Vereinsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.

2. Träger der freien Jugendhilfe

Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 SGB VIII.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Umsatz des Unternehmens

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

4. Haftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung, dass im Bedarfsfall eine entsprechende Deckung gewährt werden kann.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 4.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5. Referenzleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.

6. Beschäftigtenzahl

Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021 beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Führungskräften, Pädagogischen Fachkräften und Sonstigem Personal.

7. Angaben zum Nachunternehmereinsatz

Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 5.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Betrieb von Kindertagestätten nach den Vorgaben des niedersächsischen KitaG oder einem anderen vergleichbaren Landesrecht für kommunale Auftraggeber mit jeweils mindestens 4 Gruppen über jeweils mindestens 24 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2019. Es sind mindestens 2 solche Referenzleistungen zu erklären.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Es ist ein Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 SGB VIII vorzulegen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß Betreibervertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/01/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/01/2023
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Weitere Einungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):

8. Gesetzliche Ausschlussgründe

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.

9. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.

10. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.

II. Nachunternehmer

Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Leistungsteile sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Die Anlage D02 ist auch abzugeben, wenn kein Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist.

III. Eignungsleihe

Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.

IV. Bietergemeinschaften

Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebotsformblatt abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Änderungen der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft im laufenden Vergabeverfahren sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6RP6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022

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