Stadt Bad Fallingbostel - Betrieb der Kita Wiethop Referenznummer der Bekanntmachung: 54-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Fallingbostel
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badfallingbostel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Fallingbostel - Betrieb der Kita Wiethop
Betrieb einer von der Stadt neu errichteten Kindertagesstätte mit sechs Krippen- und Kindergartengruppen in Bad Fallingbostel.
Kindertagesstätte Wiethop Heidmarkstraße 30 29683 Bad Fallingbostel
Die Stadt Bad Fallingbostel selbst betreibt 4 Kindertagesstätten (17 Gruppen). Weitere 3 Kindertagesstätten (3 Gruppen) werden von freien Trägern geführt. Daneben werden der im Bereich der Stadt Walsrode (Ortsteil Benefeld) liegende Waldorfkindergarten sowie der Waldkindergarten und der Montessori-Kindergarten in Walsrode unterstützt. Um den Anmeldedruck auf die bestehenden Kindertageseinrichtungen zu mindern und den Rechtsanspruch erfüllen zu können, hat der Rat der Stadt Bad Fallingbostel am 26.02.2018 beschlossen, im Sanierungsgebiet "Wiethop" eine Einrichtung neu zu bauen.
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Betreiber der neuen KiTa (nachfolgend auch "Betreiber") nach Maßgabe des Betreibervertrags (Teil C der Vergabeunterlagen). Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch den Betreiber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die Kita soll zu Beginn, vorbehaltlich späterer abweichender gesetzlicher Regelungen, 2 Krippengruppen (je 15 Plätze) und 4 Kindergartengruppen vorhalten. Zwei der Kindergartengruppen sollen integrative Gruppen sein. In den I-Gruppen können maximal 18 Kinder, davon 4 mit einem besonderen Förderbedarf, betreut werden. Die Regelgruppen bestehen aus max. 25 Plätzen.
Das Gebäude der Kindertagesstätte in der Heidmarkstraße 30, 29683 Bad Fallingbostel, verbleibt im Eigentum der Stadt. Dem Betreiber werden diese Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung gestellt. Das Gebäude wird derzeit im Auftrag der Stadt errichtet.
Die Stadt rechnet nach derzeitiger Planung mit der Fertigstellung des Kita-Neubaus im ersten Halbjahr 2023. Die Aufnahme des Betriebs hat spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 zu erfolgen - hier nach der Schließzeit am 01.08.2023.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Leistungsbeginn ist der Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 - hier der 01.08.2023 nach Ende der Schließzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Grundlaufzeit). Die Stadt hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils fünf Jahre durch einseitige Erklärung gegenüber dem Betreiber zu verlängern (Optionen). Die Optionen sind durch die Stadt spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben.
Siehe vorstehende Angaben zu Verlängerungsoptionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Handels- bzw. Vereinsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
2. Träger der freien Jugendhilfe
Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 SGB VIII.
3. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
4. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung, dass im Bedarfsfall eine entsprechende Deckung gewährt werden kann.
Zu 4.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
5. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
6. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021 beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Führungskräften, Pädagogischen Fachkräften und Sonstigem Personal.
7. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 5.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Betrieb von Kindertagestätten nach den Vorgaben des niedersächsischen KitaG oder einem anderen vergleichbaren Landesrecht für kommunale Auftraggeber mit jeweils mindestens 4 Gruppen über jeweils mindestens 24 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2019. Es sind mindestens 2 solche Referenzleistungen zu erklären.
Es ist ein Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 SGB VIII vorzulegen.
Gemäß Betreibervertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Weitere Einungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
8. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
9. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
10. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
II. Nachunternehmer
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Leistungsteile sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Die Anlage D02 ist auch abzugeben, wenn kein Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist.
III. Eignungsleihe
Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
IV. Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebotsformblatt abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Änderungen der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft im laufenden Vergabeverfahren sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6RP6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.