Nassbaggerarbeiten zur Unterhaltung des Fahrwassers der Außenems 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-801-000022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wsa-ems-nordsee.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nassbaggerarbeiten zur Unterhaltung des Fahrwassers der Außenems 2023/2024
Die auszuführenden Bauarbeiten sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Tiefen und Breiten innerhalb der Außenems von km 40,7 bis km 73,2. Im Zeitraum von Juli 2023 bis Dezember 2024 sind ca. 8,5 Mio. m³ Boden zu baggern, zu fördern und zu verklappen.
Bundeswasserstraße Ems (km 40,7 bis km 73,2)
Herstellung der Solltiefen innerhalb des Tidegebietes Außenems in der Zeit von Juli 2023 bis Dezember 2024. Einteilung des Baggergebietes in 8 Abschnitte:
BA 01: Emder Fahrwasser von km 40,7 bis 45,7; Baggermenge ca. 15%
BA 02: Emder Fahrwasser von km 45,7 bis 47,7; Baggermenge ca. 16%
BA 03: Emder Fahrwasser von km 47,7 bis 50,0; Baggermenge ca. 30%
BA 04: Gatjebogen von km 50,0 bis 53,0; Baggermenge ca. 30%
BA 05: Gatjebogen von km 53,0 bis 57,0; Baggermenge ca. 4%
BA 06: Ostfriesisches Gatje von km 57,0 bis 62,0; Baggermenge ca. 1%
BA 07: Dukegat von km 62,0 bis 70,0; Baggermenge ca. 3%
BA 08: Dukegat von km 70,0 bis 73,2; Baggermenge ca. 1%
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Ausfüllen des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Die Unterlagen sind aufgefüllt mit dem Angebot abzugeben. Alternativ ist auch die Abgabe der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEG)" zulässig. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Folgende Angaben werden verlangt:
- Erklärung zu Registereintragungen. Auf Verlangen ist zur Bestätigung dieser Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt. Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6e EU VOB/A vorliegen. Erklärung, dass man in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Erklärung, ob für das Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. Erklärung, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 1 bis 4 vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder durch Ausfüllen des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Alternativ ist auch die Abgabe der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEG)" zulässig.
Folgende Angaben werden verlangt:
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquiditation. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf Verlangen vorzulegen. Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquiditation befindet.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung durch Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge der Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Auf Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichitg ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder durch Ausfüllen des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Alternativ ist auch die Abgabe der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEG)" zulässig.
Folgende Angaben werden verlangt:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen (Mindeststandard). Jede Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten: Auftraggeber/Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptbauunternehmen; ARGE-Partner, Nachunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Angaben zu Arbeitskräften durch Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Verlangen ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 27.11.2020 trat § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im Öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) in Kraft.
Demnach müssen Rechnungssteller Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Rechnungen, die nicht den Vorgaben der ERechV entsprechen, sind im Anwendungsbereich der ERechV seither nicht mehr zulässig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat hierzu ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung gerecht zu werden. Informationen zur E-Rechnung unter https://www.e-rechnung-bund.de/
Nassbaggerschiffe müssen eine EU-Flagge führen:
Zur Auftragsausführung sind nur Schiffe bzw. Geräte zugelassen, die in der EU registriert sind und die Flagge eines EU-Mitgliedsstaates führen.
Die Registrierung und die Einflaggung der Vertragsgeräte sind der Vergabestelle vom Bieter mit der Angebotsabgabe schriftlich nachzuweisen.
Hinweis:
Jeder Bieter, also auch ein Bieter aus Drittstaaten, kann einen Antrag auf Einflaggung bei der BG Verkehr bzw. einer anderen europäischen Institution stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wsa-ems-nordsee.wsv.de/