3.13 Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeitenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VOB-EU-0215
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterode am Harz
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37520
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wibo.osterode.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
3.13 Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeitenarbeiten
Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeitenarbeiten
37520 Osterode, Schwimmbadstraße 1
1.920 m2 Verbundabdichtung
988 m2 Zementstrich CT-C20-F4
365 m2 Heizestrich CT-F5-S85
955 2 Gefällebeton
730 m2 Wandfliesen, Mosaik
1.175 m2 Bodenfliesen, Feinsteinzeug
170 m Keramische Formteile, mehrteilig
170 m Rinnenroste aus Kunststoff
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben.
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben.
Eignungskriterien gemäß Auftrags- und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Osterode am Harz
Eisensteinstraße 1
37520 Osterode am Harz
Raum 2.19
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131 / 15-3306 / 3307 / 3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalbvon 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltendgemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6/3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de