Rahmenvereinbarung "Betriebsunterstützung im Bereich Cisco Enterprise Network" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-15-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Betriebsunterstützung im Bereich Cisco Enterprise Network"
Hardwarelieferungs- und Dienstleistungsvertrag für die vorhandene Netzwerkstruktur.
Stadtgebiet Osnabrück verschiedene Standorte 49074 Osnabrück
Hardwarelieferungs- und Dienstleistungsvertrag für die vorhandene Netzwerkstruktur für 36 Monate plus einer Verlängerungsoption von 12 Monaten
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate.
Es besteht eine Verlängerungsoption von 12 Monaten, die der Auftraggeber 4 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Frist initiieren kann. Eine Annahmepflicht des Auftragnehmers für diese Verlängerungsoption besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Umsatz der letzten drei Kalenderjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Einzureichende Unterlagen:
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate
- Referenzprojekte lt. Bewertungsmatrix
- Zertifizierung ISO 27001
- Cisco Herstellerzertifizierung Gold
- Cisco Enterprise Agreement berechtigter Partner
Abschnitt IV: Verfahren
nicht zulässig
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 31.03.2023 zu stellen.
Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen!
Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YWW2D2MSD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Auf die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss, wird hingewiesen.