Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region "Nördliches Harzvorland" Referenznummer der Bekanntmachung: V_Sch_2023-05 IKZ SW EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region "Nördliches Harzvorland"
Die Gemeinde Schladen-Werla schreibt die Durchführung eines Regionalmanagements (REM) in der Region "Nördliches Harzvorland" aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durchführung des Regionalmanagements (REM) in der Region „Nördliches Harzvorland“ mit den Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse und Oderwald, der Gemeinde Schladen-Werla sowie der Stadt Wolfenbüttel und der Stadt Goslar mit den Ortschaften der ehemaligen Stadt Vienenburg und zusätzlich den Ortschaften Jerstedt und Hahndorf (Landkreis Goslar) sowie der Stadt Salzgitter. Grundlage ist das „Regionale Entwicklungskonzept Nördliches Harzvorland“.
Auftraggeberin ist in Abstimmung mit den o. g. Kommunen die:
Gemeinde Schladen-Werla
Am Weinberg 9
38315 Schladen
Tel.: +49 (0) 5335 801-0
E-Mail: [gelöscht]
Die Gemeinde Schladen-Werla führt im Auftrag der anderen beteiligten Kommunen auch die Abrechnung des Regionalmanagements sowie der Fördermittel mit dem Fördermittelgeber durch.
Im Jahr 2007 wurde erstmalig für die ILE-Region „Nördliches Harzvorland“ ein Integriertes Ländliches Entwicklungs-Konzept für die Region erstellt, welches im Jahr 2014 fortgeschrieben wurde. Bis April 2022 wurde als Bewerbung für die LEADER Region „Nördliches Harzvorland“ eine Fortschreibung des Regionalen Entwicklungs-Konzeptes „Nördliches Harzvorland – Landschaft mit Perspektive“ erarbeitet. Hierbei erfolgte die Erweiterung der Zusammenarbeit der Region um die städtischen Bereiche der Stadt Wolfenbüttel und Salzgitter sowie um die Ortschaften Jerstedt und Hahndorf (Landkreis Goslar). Die Region hat sich mit ihrem Konzept erfolgreich als LEADER-Region qualifiziert.
Die im Konzept, das der Leistungsbeschreibung als Anlage B03 beigefügt wird, beschriebene Strategie und die aufgeführten Projekte sollen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 umgesetzt werden. Zu diesem Zweck soll ein Regionalmanagement eingerichtet werden, dass zunächst bis zum 31.12.2027 und einer möglichen Verlängerung bis zum 31.12.2029 die Realisierung verfolgt und betreut.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.06.2023 und läuft bis zum 31.12.2027. Eine Verlängerung ist bis zum 31.12.2029 möglich. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LEADER-Region "Nördliches Harzvorland"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Unterlagen in nichtdeutscher Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Eine Beglaubigung der Übersetzung kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.