Lieferung von zwei Winterdienstfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 39_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Winterdienstfahrzeugen
Beschafft werden zwei unterschiedliche Winterdienstfahrzeuge gemäß den Leistungsbeschreibungen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen (Los 1 und Los 2). Es können Angebote für beide Lose abgegeben werden. Ein Bieter/Eine Bietergemeinschaft kann auch in beiden Losen den Zuschlag erhalten.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 umfasst die Beschaffung eines Geräteträgers, 4-Rad gelenkt in der 13-Tonnen-Klasse mit einer Außenbreite von 2.100 mm. Das Winterdienstfahrzeug soll im Straßenwinterdienst eingesetzt werden. Das Einsatzgebiet weist größere Steigungen, in überwiegend beengten Straßenverhältnissen auf.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 umfasst die Lieferung eines Dreiachs-Winterdienst LKW 6x4, mit angetriebener Liftachse hinten, sowie Wechselbrückenrahmen und Winterdienstausrüstung.Das Winterdienstfahrzeug soll im Straßenwinterdienst eingesetzt werden. Das Einsatzgebiet weist größere Steigungen auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Schönebeck
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Barleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.