Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 37-0104-23

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover

Referenznummer der Bekanntmachung: 37-0104-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Feuerwehr, beabsichtigt, baldmöglichst die Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens nach einer speziellen Leistungsbeschreibung zu beauftragen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Feuer- und Rettungswache 5

Karl-Wiechert-Allee 60a

30625 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Feuerwehr, beabsichtigt, baldmöglichst die Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens nach einer speziellen Leistungsbeschreibung zu beauftragen.

Der Auftrag umfasst die ärztliche Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover ganzjährig von Montag bis Freitag – ausschließlich gesetzlicher Wochenfeiertage, Heiligabend und Silvester – in der Zeit von 7:30 - 17:30 Uhr. Sofern notwendig, wird eine durch Disposition nicht vermeidbare Überschreitung der Vorhaltezeit des Intensivtransportwagens gem. S. 1 bis zu 3 Stunden toleriert, wenn nur so die ordnungsgemäße Durchführung des Einsatzes gewährleistet ist. Feste Pausenzeiten können vom Aufgabenträger aufgrund des Einsatzgeschehens durch die

Regionsleitstelle (RLS) nicht garantiert werden.

Der Auftraggeber geht aufgrund der Urteile des Bundessozialgerichts vom 19.10.2021 (Aktenzeichen: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R) davon aus, dass die hier ausgeschriebene Leistung die Voraussetzungen für eine genehmigungspflichtige Arbeitnehmerüberlassung erfüllt, sodass der Auftraggeber als Entleiher und der Leistungserbringer als Verleiher im Sinne von § 1 Abs. 1 AÜG tätig wird. Die zum Einsatz kommenden Notärzte und Notärztinnen sind dementsprechend als Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG zu klassifizieren.

Es ist daher beabsichtigt, einen öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu schließen.

Der Auftragnehmer handelt für den Träger des Rettungsdienstes und erbringt keine eigene, im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber Patienten oder Krankenkassen.

Das Rettungsmittel (hier ITW) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung werden von der LHH bereitgestellt und sind nicht Teil der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.

- Angabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren

- Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

- Erklärung des Unternehmens, dass die Firma ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Mindest-)Entgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) zahlt.

- Angaben über Art und Umfang der in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist.

Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die detaillierten Bedingungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4 zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 10/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Personal

Der Auftragnehmer muss jederzeit über ausreichendes, für die Aufgabenerfüllung fachlich und gesundheitlich geeignetes und zuverlässiges ärztliches Personal verfügen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 NRettDG), sodass sichergestellt ist, dass die unter Ziffer 3 festgelegten Einsatzzeiten vollständig und ohne Unterbrechung abgedeckt werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur Ärzte eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer selbst hauptberuflich beschäftigt sind.

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers werden bei der Durchführung des Intensivtransportes als Verwaltungshelfer tätig. Sie handeln – bis auf medizinische Sachverhalte – auf Anweisung des Aufgabenträgers. Die Weisungsbefugnis des Leitenden Notarztes bei Großschadenslagen ist jedoch zu beachten.

Die eingesetzten Personen müssen zudem über die ausreichende soziale, persönliche und methodische Kompetenz zur Ausübung ihres Dienstes verfügen. Das Personal muss entsprechend seiner Verwendung nach einheitlichen Maßstäben aus- bzw. fortgebildet sein und entsprechend fortgebildet werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 NRettDG, vgl. Ziff. 5). Als Arzt dürfen nur solche Personen eingesetzt werden, welche die nachfolgend dargestellten Mindestanforderungen erfüllen und über eine gültige Approbation im Sinne von § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) bzw. eine Berufserlaubnis im Sinne von § 10 BOÄ verfügen. Die detaillierten Bedingungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4 zu entnehmen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

3. Der Antrag ist unzulässig, soweit

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2023

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Butjadingen
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven