Erdarbeiten / Neubau Hallenbad in Haren-Ems Referenznummer der Bekanntmachung: VE 321.01 / NHH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haren (Ems)
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49733
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten / Neubau Hallenbad in Haren-Ems
Das Hallenbad der Stadt Haren (Ems) wurde 1975 als Kombibad zusammen mit einem Wellenfreibad errichtet. Das Hallenbad entspricht jedoch in der Ausstattung und dem Badeangebot nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Zudem sind die angeschlossene Sauna und das Café nicht mehr in Betrieb. Eine Grundsanierung des bestehenden Hallenbades in Haren (Ems) ist insbesondere auch aufgrund der gravierenden baulichen Mängel unwirtschaftlich. Deshalb soll das Hallenbad in Haren als Sport- und Familienbad neu gebaut werden.
Neubau Hallenbad in Haren-Ems Haren
1.989,00 m3 Arbeitsplanum - Auffüllung Gebäude-SCHOTTER
175,00 m2 Arbeitsplanum Baugrube GEOTEXTIL-Baustraße Gründung
175,00 m2 Arbeitsplanum Rampe GEOTEXTIL -Baustraße
50,00 m2 Arbeitsplanum Rampe- SCHOTTER
2.450,00 m3 Arbeitsplanum SCHOTTER entfernen
100,00 m3 Arbeitsraumverfüllung FÜLLSAND EG/KG
27,00 m3 Arbeitsraumverfüllung MINERALBETON EG/KG
230,00 m3 Arbeitsraum-Verfüllung mit Lagermaterial BT1+BT2
100,00 m3 Aushub, seitlich gelagert, abfahren +Entsorgung
14,32 m3 Baugrubenaushub, Bkl. 2-4 , Schächte UG + lagern
1.770,00 m3 Baugrubenaushub, Bkl. 2-4 Arbeitsraum/Böschung - lagern
2.542,00 m3 Baugrubenaushub, Bkl. 2-4 Bauteile 1+2 EG + lagern
1.704,00 m3 Baugrubenaushub, Bkl. 2-4 Bauteile 1-UG + lagern
100,00 m3 Baugrubenaushub, Bkl. 2-4, Abtreppungen EG/KG + lagern
1.600,00 m3 Baugruben-Verfüllung mit Lagermaterial BT1
1.000,00 m2 Baustraße + Lagerplatz GEOTEXTIL
1.000,00 m2 Baustraße + Lagerplatz NATURSCHOTTER
550,00 m2 Böschungssicherung PE- Folie 0,2 mm
2,00 St dynamische Lastplattenversuche
700,00 m2 Feinplanum + Nachverdichtung
600,00 m2 Feinplanum ARBEITSRAUM VERFÜLLUNG
1.801,33 m2 Feinplanum Aushub ( alle Bereiche )
2.450,00 m2 Feinplanum SCHOTTER- Dränage + Pfahlgründung
3,00 m3 Hindernis, bew. Beton, i.Boden abbrechen
3,00 m3 Hindernis, Mauerwerk, i.Boden abbrechen
3,00 m3 Hindernis, unbew. Beton, i.Boden abbrechen
4,00 St LAGA Untersuchungen
5,00 St statische Lastplattenversuche inkl. Maschine / Geräte
1.392,00 m3 Zulage Aushub zwischen den Bohrpfählen ("gestörter Aushub")
100,00 m3 Zulage Entsorgung Boden in LAGA Z2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geeste
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49744
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626AAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.