2023-04_VgV_Smart_Bridge_B443 Referenznummer der Bekanntmachung: 03_013453_286630

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5113034-01
Fax: +49 5113034-2099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DSJ8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DSJ8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2023-04_VgV_Smart_Bridge_B443

Referenznummer der Bekanntmachung: 03_013453_286630
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71631450 Kontrolle von Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausführungsplanung zum Messsystem, die Installation der Messtechnik, den Betrieb des Monitorings und optional das BIM-Betriebsmodell eines Monitoring Systems an den Brücken der B443

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356100 Technische Überwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausführungsplanung zum Messsystem, die Installation der Mess-technik, den Betrieb des Monitorings und optional das BIM-Betriebsmodell eines Monitoring Systems an den Brücken der B443, siehe Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Projektteams / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Umgang mit der Aufgabenstellung / Gewichtung: 35 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:

1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.

2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.

Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.

3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.

Bei der Auswahl der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:

Berufliche Leistungsfähigkeit:

- Projektleiter 50 %

- Bewerber 50 %

Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Projektleiter und den Bewerber jeweils bis zu drei abgeschlossene Referenzen aus der Eigenerklärung zur Eignung berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.

4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:

1.1.1 Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden gemäß § 44 VgV

1.1.2. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:

1.2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß 45 (4) Nr. 2 VgV mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):

- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden

- mindestens 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass für das Zusammenfallen mehrerer Schadensfälle gewährleistet ist, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.

1.2.2 Mindestjahresumsatz des Unternehmens gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: [Betrag gelöscht] EUR brutto

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.3.1 § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):

Abgeschlossene Ausbildung alsIngenieur oder vergleichbar.

1.3.2 § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

Bewerber und Projektleiter müssen jeweils mindestens ein Monitoring-System bei einer Brücke zwischen dem 31.12.2012 und 31.12.2022 umgesetzt haben.

1.3.3. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur oder vergleichbar.

1.3.4 § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

1.3.5 § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

1.3.6 § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.

1.3.7 § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 75 VgV i. V. m. NIngG

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

§ 123 GWB

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter I.3) angegebenen Adresse zum Abrufen bereit

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Ersteller der Projektphase I möglicherweise unter dem potentiellen Bewerberkreis befinden könnte. Die Ergebnisse aus der Projektphase I werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

- Anfragen zum Verfahren sind nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3) zu stellen;

- der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform einzureichen;

- wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzung der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wendne Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle;

- die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DSJ8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche - Aufsichsbehörde
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5113034-01
Fax: +49 5113034-2099
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5113034-01
Fax: +49 5113034-2099
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/03/2023

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Hessisch Oldendorf
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Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
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Hude
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Ihlow
Ilsede
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Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
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Northeim
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Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
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