Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2303007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreisgoettingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Tragwerksplanung
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, am Standort Ebergötzen eine neue Feuerwehrtechnische Zentrale zu errichten.
Das Raumprogramm hat eine Nutzungsfläche von ca. 4.100 qm.
Ein Architektenwettbewerb hierzu wird im März 2023 entschieden, das Konzept des ersten Preises soll umgesetzt werden. Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI inklusive der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) in Anlehnung an Pkt. 1.2 Anlage 1 zu § 3(1) HOAI 2021 erbringt.
Eine Zertifizierung des Projektes (BNB, DGNB) ist denkbar.
Landkreis Göttingen - Außenstelle Am Bahnhof 4 37520 Osterode am Harz
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI.
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, am Standort Ebergötzen eine neue Feuerwehrtechnische Zentrale zu errichten. Aufgrund der Fusion der beiden Landkreise Göttingen und Osterode im November 2016 unterhält der neue Landkreis Göttingen derzeit zwei bestehende Feuerwehrtechnische Zentralen an zwei weit auseinanderliegenden Standorten. Beide Standorte weisen unterschiedliche strukturelle und bauliche Defizite auf, die den Bedarf nach einer neuen, verkehrsgünstig gelegenen, FTZ begründen.
Das Raumprogramm hat eine Nutzungsfläche von ca. 4.100 qm und beinhaltet Werkstätten für Atemschutz, Schlauch- und KFZ-Pflege, Werkstätten für Elektro-, Funk- und Medizinprodukte, eine Atemschutz- Übungsstrecke sowie Schulungs- und Verwaltungsräume und eine Fahrzeughalle. Zentrum der FTZ wird der Stabsraum des Katastrophenschutzstabes mit den zugehörigen Fernmelde- und Telefonzentralen. In einem Realisierungswettbewerb wird das Preisgericht Mitte März ein Team aus Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen für die Realisierung des Erweiterungsbaus und der umgebenden Freianlagen auswählen, dessen Konzept dann umgesetzt werden soll.
Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI inklusive der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) in Anlehnung an Pkt. 1.2 Anlage 1 zu § 3(1) HOAI 2021 erbringt.
Eine Zertifizierung des Projektes (BNB, DGNB) ist denkbar.
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag vom 01.01.2026 - 31.12.2027 verlängert werden.
Weiteres zur Bewertung und Gewichtung der Auswahlkriterien ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber:innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2020) falls die Bewerbendenform dies vorsieht;
Bewerber:innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Der/die Bewerbende bzw. die Bewerbendengemeinschaft muss im Mittel der letzen drei Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 250.000,- EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne § 51 HOAI vorweisen können.
A)mindestens ein Neubauprojekt mit:
-Baukosten KG 300+400 >= 2.000.000,- Euro brutto
-komplett in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI § 51
-in den Honorarzonen III, IV oder V
-in den letzten fünf Jahren erbracht und abgeschlossen.
B)mindestens ein Neubauprojekt mit
-Baukosten KG 300+400 >= 2.000.000,- Euro brutto
-komplett im Leistungsbild Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik) in den Leistungsphasen 1 bis 7 nach Anlage 1.2.2 HOAI (zu § 3 Abs.1)
-in den Honorarzonen III, IV oder V gem. Anl. 1.2.3 HOAI bzw. II oder III Anl. 1.2.4 HOAI
-in den letzten fünf Jahren erbracht und abgeschlossen.
1.Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in, Fachrichtung Tragwerksplanung, zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur:in, Fachrichtung Tragwerksplanung, tätig zu werden.
2.Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3.Bietendengemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bietendengemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oderjuristische Personen gestellt werden.
Die/der Auftragnehmer:in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1.500.000,- EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietendengemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der unter I.3) genannten URL im Internet erreichbar.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
BEWERBUNGSVERFAHREN: Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, sind die Bewerbenden für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt..Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist NICHT zulässig!
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber:innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der/des Bewerbenden Unklarheiten, so hat sie/er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Der Auslober behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
In dem anschließenden Angebotsverfahren werden folgende Zuschlagskriterien berücksichtigt:
Qualitätskriterium-Name: Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium-Name: Qualität eines exemplarischen Ansatzes//Einschätzungen zum Projekt / Gewichtung 30%
Qualitätskriterium-Name: Termine & Kosten / Gewichtung 10%
Kostenkriterium-Name: Honorarangebot / Gewichtung 30%
Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYW1H476A0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html