GS_Melverode_Gerüstbauarbeiten_BA1 Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-0650-29-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS_Melverode_Gerüstbauarbeiten_BA1
Gerüstbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erstellen Abbau Arbeitsgerüst LK 3, W06, H1 - 1440m²
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst - 11520m²Wo
Aufbau Abbau Belagverbreiterung B 0,30 m - 770m
Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung B 0,3m - 6160mWo
Aufbau Abbau Innengeländer - 400m
Gebrauchsüberlassung Innengeländer - 2800mWo
Aufbau Abbau Treppenanlage einläufig - 2 St
Aufbau Abbau Überbrückung über Nebeneingang, l=ca. 3,5m - 3 St
Ausbau Abbau Dachfanggerüst Netz - 128m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.