Beschaffung von zwei Kommunal-Geräteträgern mit Vollkabine und Allradantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 67 159_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Kommunal-Geräteträgern mit Vollkabine und Allradantrieb
Lieferung von zwei Kommunal-Geräteträgern mit Knicklenkung, Allrad-Antrieb, Vollkabine
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN:Die Geräteträger müssen u. a. den Anforderungen der STVO, STVZO, neuesten Lärmemissions Richtlinie der EU, sowie der EU-Maschinenrichlinie 2006/42/EG entsprechen. Eine Vibrationsmessung nach RL 2002/44/EG (entsprechend 8 Stunden) ist nachzuweisen. Schallpegel- und Vibrationsmessprotokoll sind dem Angebot beizufügen. Es müssen die Bedingungen der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften, sowie der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln eingehalten werden. EINSATZBEDINGUNGEN:Der Geräteträger wird auch für den Winterdienst eingesetzt. Auf hochwertige, saubere Verarbeitung (Korrosionsschutz) wird besonderer Wert gelegt. Als Fahrtrichtung bzw. frontseitig wird die Seite definiert, die im Straßenverkehr als Fahrtrichtung nach vorn bezeichnet wird. Fahrzeuge mit Fahrerwendestand müssen in beide Fahrrichtungen auf öffentlichen Straßen STVO und STVZO, bzw. von TÜV abgenommen, zugelassen sein und fahren dürfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.