Planmäßige Instandsetzung Hohlstablenkboot Klasse 352 Seehund 18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Am Standort der Werft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
50244000 Instandsetzung von Schiffen oder Booten, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50640000 Reparatur und Wartung von Kriegsschiffen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Wesentliche Bestandteile sind:
- Reparaturhaftpflichtversicherung
- Instandsetzung des Unterwasserbereichs mit Holzarbeiten
- Umfangreiche Konservierungsarbeiten
- Hölzerne Beplattung instandsetzen
- Farbaufbau Außenhaut UWS / WLG / ÜWL
- AnDiMot MESt 3b (Wartung / Instandsetzung)
- Schottel-Ruderpropeller MESt 3b (Wartung / Instandsetzungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausführung der Dockung und Instandhaltungsleistung hat an einem Standort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Aktueller Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregister (in Kopie) oder gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern, nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote.Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V-034 (s. Teilnahmewettbewerbsunterlagen)Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V-032 (s. Teilnahmewettbewerbsunterlagen)Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch denAuftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich bezogenauf die letzten drei Geschäftsjahre.
Für den Fall von Bewerber-/Bietergemeinschaften: Abgabe des Formblattes BAAINBw-B-V-047 (s. Teilnahmewettbewerbsunterlagen)
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Eignungskriterien ohne Nachweise
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die jeweils zu erbringenden Nachweise zu den Eignungskriterien sind dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Sofern zum Nachweis der Eignung eine Eigenerklärung verlangt wird, ist eine formfreie Eigenerklärung einzureichen, die mit Angabe der Firma und fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abzuschließen ist; ersatzweise Firmenstempel, Unterschrift und Name in Druckbuchstaben. Auf Anforderung sind unverzüglich Nachweise beizubringen.
Soweit sich Bewerber/innen zur Erfüllung der Eignungskriterien auf Unterauftragnehmer abstützen (Eignungsleihe), sind solche Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag zu benennen und die angegebenen Nachweise von Seite dieser Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Die Angabe, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die jeweils zu erbringenden Nachweise zu den Eignungskriterien sind dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit