Kreishaus I, Kreishaus II, SZ Edemissen und SZ Wendeburg Reinigungsdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 27-02-2022/066
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaus I, Kreishaus II, SZ Edemissen und SZ Wendeburg Reinigungsdienstleistung
Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen im Kreishaus I und div. Verwaltungsgebäuden (Unterhaltsreinigung), im Kreishaus II und div. Verwaltungsgebäuden (Unterhaltsreinigung), im SZ Edemissen (Unterhalts- und Grundreinigung) und im SZ Wendeburg (Unterhalts- und Grundreinigung)
Reinigungsfläche von insgesamt 4,8 Mio m² pro Jahr
Unterhalts- und Grundreinigung im Schulzentrum Wendeburg
Unterhalts- und Grundreinigung im Schulzentrum Wendeburg
Der Vertrag verlängert sich danach max. 2x um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Unterhalts- und Grundreinigung im Schulzentrum Edemissen
Unterhalts- und Grundreinigung im Schulzentrum Edemissen
Der Vertrag verlängert sich danach max. 2x um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Unterhaltsreinigung im Kreishaus I mit weiteren öffentlichen Gebäuden
Unterhaltsreinigung im Kreishaus I mit weiteren öffentlichen Gebäuden
Der Vertrag verlängert sich danach max. 2x um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Unterhaltsreinigung im Kreishaus II mit weiteren öffentlichen Gebäuden
Unterhaltsreinigung im Kreishaus II mit weiteren öffentlichen Gebäuden
Der Vertrag verlängert sich danach max. 2x um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung im Schulzentrum Wendeburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung im Schulzentrum Edemissen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung im Kreishaus I mit weiteren öffentlichen Gebäuden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung im Kreishaus II mit weiteren öffentlichen Gebäuden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden überzeugen und sollte bei der Kalkulation hierauf Rücksicht nehmen. Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden.
Die Adressen der Ansprechpartner und mögliche Termine zur Vereinbarung von Besichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.