Durchführung eines externen Regionalmanagements Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sottrum
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sottrum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines externen Regionalmanagements
Durchführung eines externen Regionalmanagements entsprechend des Musterleistungsbildes "Regionalmanagement" des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Stand 05/2015) für die LEADER-Region GesundRegion Wümme-Wieste-Niederung.
27367 Sottrum
siehe II.1.4)
Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung des Auftrages bis max. 31.12.2028 vor (Verlängerung des Vertragszeitraumes um 1 Jahr, max. Vertragslaufeit 5 Jahre, 7 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
- Angaben zur Anzahl an Regionalmanagern im Unternehmen, es müssen mindestens zwei Regionalmanager vorhanden sein
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
- Namentliche Nennung des für die Leistungserbringung verantwortlichen Regionalmanagers mit Nachweis der Qualifikation (bspw. Abschluss eines Studiums in geeigneter Fachrichtung)
- Namentliche Nennung der Stellvertretung des für die Leistungserbringung verantwortlichen Regionalmanagers mit Nachweis der Qualifikation (bspw. Abschluss eines Studiums in geeigneter Fachrichtung)
- 2 Referenznachweise des Büros über vergleichbare Leistungen
o Durchführung eines Regionalmanagements über die Dauer von mindestens vier Jahren mit durchschnittlicher Stundenanzahl von mindestens 1.000 Stunden/jährlich
- Min. 1 persönlicher Referenznachweis des für die Leistungserbringung verantwortlichen Regionalmanagers über vergleichbare Leistungen
o Durchführung eines Regionalmanagements über die Dauer von mindestens vier Jahren mit durchschnittlicher Stundenanzahl von mindestens 1.000 Stunden/jährlich
(Referenznachweis kann identisch zum Referenznachweis des Büros sein)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.