HA 23-3 Dedalus Norden Sprache
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norden
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anevita.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 23-3 Dedalus Norden Sprache
Es wird beabsichtigt den Ausbau und die Erweiterung des vorhandenen Dedalus ORBIS KIS-Systems im
Rahmen des FTB 3 – Sprachbasierte Dokumentation vorzunehmen.
Sitz der AG in Norden
Der Ausbau und die Erweiterung des vorhandenen Dedalus ORBIS KIS-Systems im Rahmen des FTB 3 –
Sprachbasierte Dokumentation soll vorgenommen werden. Der vorhandene Softwarepflege- und Mietvertrag
bleibt bestehen und wirderweitert. Die bereits vorhandenen 132 DMWE Diktat Lizenzen werden auf die
integrierte ORBIS Speech DICT Diktatvariante gewandelt. Die ORBIS Speech DICT Diktat-Lizenzierung
wird weiterhin on premise durchgeführt und auf dem vorhandenen on-Premise ORBIS Datenbankserver mit
installiert. Für 3 Jahre wird es sowohl eine „On-Premise" als auch eine „Hosted Services" (Cloud) Bereitstellung
von „ORBIS Speech REC Lizenzen (inkl. Dragon Medical Direct)" im Mietverhältnis geben. Im ersten Jahr
werden die Lizenzen in einer „On-Premise" Variante auf einen bei der Auftraggeberin vorhandene Microsoft
SQL-Server. Für das zweite und dritte Jahr erfolgt die Stellung der Lizenzen im „Hosted Services".
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das neue System/die neuen Module setzte auf ein bestehendes System auf und erweitert dieses. Vorhandene
Schnittstellen können genutzt werden. Somit ist die Fehlersicherheit des Systems bestmöglich gewährleistet.
Neben der Fehlersicherheit ist damit korrespondierend aus ein verbesserter datenrechtlicher Systemschutz
gegeben durch die Verwendung einer KIS Systemlösung. Der vorhandene Softwarepflege- und Mietvertrag
bleibt bestehen und wird, wie nachfolgend beschrieben, erweitert. Eine vorzeitige Vertragsauflösung des
Bestandsvertrages ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und möglich, da beide Serviceverträge
parallel gefahren werden müssten, was sowohl interne als auch externe Betreuungsaufwendungen in Zeiten
und Aufwendungen massiv erhöhen würden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dedalus.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum
Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen
Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft
liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag
der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten
wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html