Baggermaßnahmen im Hafen Papenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-24
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.papenburg.de/unsere-stadt/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Baggermaßnahmen im Hafen Papenburg
Die Stadt Papenburg beabsichtigt Baggermaßnahmen zur Schlickbeseitigung und somit zur Erreichung der planmäßigen Sohllagen im Hafen Papenburg, entsprechend des jeweiligen Hafenbereiches auszuschreiben. Ziel ist es, einen reibungslosen Schiffsverkehr und Hafenbetrieb sicher zu stellen. Die anfallenden Schlickmassen sind vor Ort aufzunehmen, zu übernehmen und in Spülfelder bzw. Ablagerungsflächen des AN zu verbringen. Die Spülfelder sind vom AN zu betreuen. Der Entsorgungsweg ist bei Angebotsabgabe zu benennen. Die Wahl der jeweiligen Geräte bleibt dem AN überlassen.
Hafen Papenburg 26871 Papenburg
Baggermaßnahme Nr. II: 3. Quartal 2023, Industriehafen II, ca. 50.000 m³
Baggermaßnahme Nr. III 3. / 4. Quartal 2023, Industriehafen II, ca. 40.000 m³
Baggermaßnahme Nr. IV. 3. / 4. Quartal 2023, Nordhafen ca. 100.000 m³; Industriehafen II, ca. 20.000 m³
Der Zeitraum, die Mengenangaben sowie die Aufteilung in drei Maßnahmen entspricht heutigen Kenntnisstand und kann daher spätere Abweichungen nicht ausschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung". Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch später über den Veröffentlichungslink online einsehbar (Formblatt 124 Eigenerklärung Bieter) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mitentscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben
nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YHADZ48
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.