Straßenbeleuchtung Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: 64-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung Aurich
Gegenstand dieser Beschaffung ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Aurich (ca. 7.000 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Der künftige Auftragnehmer soll Energie-Effizienzmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen und zusätzlich nach Bedarf mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Die Steuerung soll in das Eigentum der Stadt übergehen.
Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie in Höhe von mind. 10 Jahren geben.
Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen, darin auch enthalten auch Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, beauftragt werden.
Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 1 26603 Aurich
Gegenstand dieser Beschaffung ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Aurich (ca. 7.000 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Der künftige Auftragnehmer soll Energie-Effizienzmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen und zusätzlich nach Bedarf mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Die Steuerung soll in das Eigentum der Stadt übergehen.
Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie in Höhe von mind. 10 Jahren geben.
Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen, darin auch enthalten auch Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, beauftragt werden.
Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
einseitige Verlängerungsoption um zwei Mal zwölf Monate gem. Vergabeunterlagen
Sofern mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahekommen. Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im
Formular Referenzprojekte (Anlage zum Teilnahmeformular) lautet wie folgt:
1. Vergleichbarkeit der Projektlaufzeit
- Projektlaufzeit 180 Monate oder mehr - 5 Punkte;
- Projektlaufzeit 147 - 179 Monate - 4 Punkte;
- Projektlaufzeit 114 - 146 Monate - 3 Punkte;
- Projektlaufzeit 81 - 113 Monate - 2 Punkte;
- Projektlaufzeit 48 (Mindestanforderung) - 80 Monate - 1 Punkt.
2. Vergleichbarkeit der Zahl der betreuten Lichtpunkte
- Zahl der betreuten Lichtpunkte 7 000 oder mehr - 5 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 5.750 und 6.999 - 4 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 4.500 und 5.749 - 3 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 3.250 und 4.499 - 2 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 2.000 (Mindestanforderung) und 3.249 Lichtpunkte -1 Punkt.
3. Zahl der in einem einzigen Projekt realisierten Mindestanforderungen (Angaben im Formular Referenzprojekte Ziff. 11-13)
- 5 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 5 Punkte
- 4 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 4 Punkte
- 3 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 3 Punkte
- 2 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 2 Punkte
- 1 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 1 Punkt
In jedem der vorgenannten Kriterien sind maximal 5 Rohpunkte erreichbar. Die Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Summe der mit der jeweiligen Gewichtung multiplizierten Rohpunkte.
Die 5 Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert.
Der unter Ziff. II.1.5. / II.2.6.angegebene Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 9,0 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate)
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nach 1. und 2. nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre Befähigung zur Berufsausübung durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmensprofil nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag
2. Nettoumsatz der Jahre 2019, 2020, 2021 nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag
3. Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag
4. Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag
Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nach 1 bis 4 nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
zu 2.: Der Jahresumsatz 2021 des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) mindestens [Betrag gelöscht]EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung.
zu 4.: Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro, maximal 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr
1. Durchführung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren
2. Darstellung der Qualifikationen und Berufserfahrungen des als Projektleitung vorgesehenen Personals nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag
3. Darstellung der Qualifikationen und Berufserfahrungen des als Projektteam vor Ort vorgesehenen Personals nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag
zu 1.:
a) Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf die öffentliche Straßenbeleuchtung für einen öffentlichen Auftraggeber beziehen.
b) Das Ende eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
c) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine Laufzeit von 48 Monaten oder mehr aufweisen.
d) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss 2.000 oder mehr Lichtpunkte zum Gegenstand haben.
e) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss die Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.
f) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Erneuerung, Änderung und Rückbau sowie Neubau von öffentlichen Straßenbeleuchtungs-anlagen zum Gegenstand haben.
g) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Leistungen zur Steuerung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.
zu 2.:
a) Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass die Projektleitung die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass die Projektleitung über eine abgeschlossene Berufsausbildung im technischen oder wirtschaftlichen Bereich verfügt.
c) Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass die Projektleitung im Bereich ihrer beruflichen Qualifikation (lit. b) über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügt.
zu 3.:
a) Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass mindestens ein Mitglied des zur Leistungserbringung vorgesehen Projektteams über eine abgeschlossene Berufsausbildung im technischen Bereich (Meister oder Techniker) verfügt.
b) Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass mindestens ein Mitglied des zur Leistungserbringung vorgesehen Projektteams über eine Berufserfahrung (lit. b) von mindestens 3 Jahren verfügt.
Verpflichtung nach MiLoG und NTVergG nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die 15-jährige Laufzeit ist erforderlich, da der künftige Auftragnehmer zu Vertragsbeginn nicht unerhebliche Investitionen in die Straßenbeleuchtung durchführt, die sich erst über die Laufzeit von 15 Jahren amortisieren, so z.B. zur Beleuchtungssteuerung, zur Energieeffizienz sowie zur Schaffung schneller Reaktionsmöglichkeiten bei der Entstörung und entspr. Lagerkapazitäten. Die einseitigen Verlängerungsmöglichkeiten der Stadt sollen einen zusätzlichen Anreiz zur Vertragstreue setzen. .
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung, insbesondere zur Beschaffung einer neuen Steuerungslösung können nur im Verhandlungswege zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet;
2) Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
3) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt;
4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E- Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennenlassen;
5) Interessenten können bis einschl. zum 23.03.2023 über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) Fragen zum Vergabeverfahren stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind;
6) Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen;
7) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen.Wirksame Teilnahmeanträge bzw. Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Stadt im Fragen-Antworten-Journal zu beachten;
8) Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabeaufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt;
9) Soweit Teile der Vergabeunterlagen Rechten Dritter unterliegen, vertraulich oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben;
10) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen;
11) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.01.2024 angesetzt.
12) Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 Abs. 11 Vgv auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
13) Der unter Ziff. II.1.5. / II.2.6.angegebene Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 9,0 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6428
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebotangenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15
Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.