HA 23-1 Susemihl Dedalus
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anevita.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 23-1 Susemihl Dedalus
Es wird beabsichtigt den Ausbau und die Erweiterung des vorhandenen Dedalus ORBIS KIS-Systems im Rahmen des FTB 3 – Sprachbasierte Dokumentation vorzunehmen.
Emden Ort der Auftraggeberin
Der Ausbau und die Erweiterung des vorhandenen Dedalus ORBIS KIS-Systems im Rahmen des FTB 3 – Sprachbasierte Dokumentation soll vorgenommen werden. Der vorhandene Softwarepflege- und Mietvertrag bleibt bestehen und wirderweitert. Die bereits vorhandenen 132 DMWE Diktat Lizenzen werden auf die integrierte ORBIS Speech DICT Diktatvariante gewandelt. Die ORBIS Speech DICT Diktat-Lizenzierung wird weiterhin on premise durchgeführt und auf dem vorhandenen on-Premise ORBIS Datenbankserver mit installiert. Für 3 Jahre wird es sowohl eine „On-Premise" als auch eine „Hosted Services" (Cloud) Bereitstellung von „ORBIS Speech REC Lizenzen (inkl. Dragon Medical Direct)" im Mietverhältnis geben. Im ersten Jahr werden die Lizenzen in einer „On-Premise" Variante auf einen bei der Auftraggeberin vorhandene Microsoft SQL-Server. Für das zweite und dritte Jahr erfolgt die Stellung der Lizenzen im „Hosted Services".
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das neue System/die neuen Module setzte auf ein bestehendes System auf und erweitert dieses. Vorhandene Schnittstellen können genutzt werden. Somit ist die Fehlersicherheit des Systems bestmöglich gewährleistet. Neben der Fehlersicherheit ist damit korrespondierend aus ein verbesserter datenrechtlicher Systemschutz gegeben durch die Verwendung einer KIS Systemlösung. Der vorhandene Softwarepflege- und Mietvertrag bleibt bestehen und wird, wie nachfolgend beschrieben, erweitert. Eine vorzeitige Vertragsauflösung des Bestandsvertrages ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und möglich, da beide Serviceverträge parallel gefahren werden müssten, was sowohl interne als auch externe Betreuungsaufwendungen in Zeiten und Aufwendungen massiv erhöhen würden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dedalus.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html