Drei Kommandowagen (KdoW) Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 37 156_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drei Kommandowagen (KdoW)
Drei Kommandowagen (KdoW)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung dient der Beschaffung von drei Kommandowagen gemäß DIN SPEC 14507-5 für die Feuerwehr Braunschweig. Die Fahrzeuge werden im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr als Führungsfahrzeuge (Kommandowagen – KdoW) sowie für den Transport von Mannschaft und persönlicher Ausrüstung (Mannschaftstransportfahrzeug – MTF) eingesetzt werden. Regeln und VorschriftenNeben den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung müssen die Fahrzeuge den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellsten Versionen der nachstehenden Regeln und Vorschriften entsprechen: • DIN SPEC 14507-5• VDE-Vorschriften• normative Verweise in den hier aufgeführten Normen• Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere DGUV-Vorschrift 71-Fahrzeuge)• Geräuschmaßnahmen EG-Richtlinie 2007/34/EG und Folgevorschriften• aktueller Stand der StVZO inkl. Anlagen• EG-Richtlinie „elektromagnetischen Verträglichkeit“ (2004/108/EG) und „Funkentstörung von Kraftfahrzeugen“ für das Fahrzeug (2004/104/EG) und alle verbauten elektrischen Geräte / EMV-Gesetz (sowie Folge-/Ergänzungsvorschriften in der aktuell gültigen Fassung) Das Fahrzeug muss vom Auftragnehmer bei allen vorgeschriebenen behördlichen Abnahmen vorgestellt werden. Insbesondere mit Blick auf die Heckwarnmarkierung kann eine Abnahme nach §70 StVZO notwendig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.