Betrieb einer städtischen Flüchtlingsunterkunft "Hebbelstraße" Referenznummer der Bekanntmachung: 56-0303-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30171
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer städtischen Flüchtlingsunterkunft "Hebbelstraße"
Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft (Kapazität 54 Personen)
Soziale Betreuung & Gebäudemanagement
Hebbelstraße 57 A in 30179 Hannover
Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft
Los 1 – Soziale Betreuung &Gebäudemanagement
Einseitige Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin für ein Kalenderjahr zu den bestehenden Konditionen.
Reinigung
Hebbelstraße 57 A in 30179 Hannover
Reinigung einer Flüchtlingsunterkunft Los 2 – Reinigung
Einseitige Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin für ein Kalenderjahr zu den bestehenden Konditionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Raum: A. 4.08
Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland