HA 25 Susemihl NIDAklinik Basissystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anevita.de/kliniken/klinik-emden/
Abschnitt II: Gegenstand
HA 25 Susemihl NIDAklinik Basissystem
NIDAklinik Basissystem (Softwarelizenz und NIDAserver) inkl. Wartungsvertrag zum Datenempfang der Rettungsdienstdaten.
Emden am Sitz der Auftraggeberin
Es handelt sich um das NIDAklinik Basissystem (Softwarelizenz und NIDAserver) inkl. Wartungsvertrag zum Datenempfang (speichern und archivieren) der Rettungsdienstdaten per NIDAtracker und NIDAserver zur telemedizinischen Voranmeldung (u.a. EKG, Fotos, Checklisten, Scores) und zur Visualisierung und digitale Protokollerstellungen. Auf einem Monitor (NIDAarrivalboard) in der Notaufnahme, werden anonymisierte Anmeldedaten des Rettungsdienstes übertragen und visualisiert. Die NIDAklinik-Lösung wird an die vorhandene Notaufnahmesoftware angebunden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Auftrag musste aus Zeitgründen frühzeitig vergeben werden. Die Personalsituation bei der Auftraggeberin ist prekär. Die Corona-Pandemie einerseits in Bezug auf Mitarbeitererkrankungen und gleichzeitig Arbeitsbelastung und die allgemeine Arbeitsmarktsituation andererseits zwingen die Auftraggeberin zur maximalen Effizienz im Hinblick auf die Leistungen pro Mitarbeiterstunde. Dies gilt insbesondere im Bereich der Rettungsdienste, da die dortigen Mitarbeiter aufgrund der außerklinischen Erstkontakte einer besonderen Gefahren- und Stressituation ausgesetzt sind. Hier stellt die dem Verfahren zugrundeliegende Softwarelösung eine erhebliche Verbesserung im Sinne einer Effektivitätssteigerung dar. D.h., die Leistung der Mitarbeiter wird erhöht, indem der Verwaltungsanteil der Tätigkeiten kurzfristig durch verbesserte EDV-technische Unterstützung verkleinert und somit die Zeit am Patienten erhöht werden kann.
Diese Steigerung hilft sofort, den öffentlichen Versorgungsauftrag der Auftraggeberin besser zu erfüllen und konnte nicht aufgeschoben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ztm.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html