Regionalmanagement zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes Heideregion Uelzen Referenznummer der Bekanntmachung: 63-01-03/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes Heideregion Uelzen
Auftragsgegenstand ist das Regionalmanagement (ReM) für das Gebiet der Heideregion Uelzen, das identisch ist mit dem Landkreis Uelzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsgegenstand ist das Regionalmanagement (ReM) für das Gebiet der Heideregion Uelzen, das identisch ist mit dem Landkreis Uelzen. Mit Unterstützung des ReM soll der 2008 begonnene Leader-Prozess fort- und umgesetzt werden. Grundlage hierfür ist das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Heideregion Uelzen.
Regionalmanagement zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes Heideregion Uelzen
nähere Informationen sind dem Leistungverzeichnis zu entnehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.