Unterhaltsreinigung Gymnasium Sophienschule Referenznummer der Bekanntmachung: 18-0973-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Gymnasium Sophienschule
Ausgeschrieben wird die Unterhaltsreinigung im Objekt Gymnasium Sophienschule mit den Adressen: Schulgebäude Schackstraße 21 und Sporthalle Lüerstraße 17, 30175 Hannover. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen: - Unterhaltsreinigung während der Schulzeit und Ferien-Zwischenreinigung - WC-Zwischenreinigung am Vormittag während der Schulzeit - Unterhaltsreinigung in der Schule und in der Sporthalle in den Schulferien nach gesonderter Beauftragung, falls die Räume in den Ferien genutzt werden.
Ausgeschrieben wird die Unterhaltsreinigung im Objekt Gymnasium Sophienschule mit den Adressen: Schulgebäude Schackstraße 21 und Sporthalle Lüerstraße 17, 30175 Hannover. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen: - Unterhaltsreinigung während der Schulzeit und Ferien-Zwischenreinigung - WC-Zwischenreinigung am Vormittag während der Schulzeit - Unterhaltsreinigung in der Schule und in der Sporthalle in den Schulferien nach gesonderter Beauftragung, falls die Räume in den Ferien genutzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ex Post Unterhaltsreinigung Gymnasium Sophienschule
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Probereinigung
Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann von der AG bei Bedarf eine Probereinigung veranlasst werden.
Bei der Probereinigung wird die angebotene Reinigungsleistung durch den Bieter ausgeführt. Die AG wertet das Ergebnis anhand von vier Kriterien. Bei einer erreichten Punktezahl von 85 von 100 gilt die Probereinigung als bestanden. Die Bedingungen:
• Die AG wählt eine repräsentative Reinigungsfläche aus, die aus unterschiedlichen Raumgruppen besteht. Die AG bestimmt das Zielergebnis anhand des Leistungsverzeichnisses für das betroffene Objekt. Dabei werden anteilig die täglichen Leistungen und Intervallleistungen vorgegeben.
• Die Dauer der Reinigungsausführung ist abhängig von der Gebäudegröße und der ausgewählten Fläche und beträgt i.d.R. zwischen 1 und 2 Stunden.
• Vor der Reinigung wird das eingesetzte Material gesichtet und gewertet. Nach der Reinigung wird das Reinigungsergebnis mit dem Zielergebnis verglichen. Es findet eine Zeitmessung statt.
• Bewertungskriterien:
o 10 %: Konformität des Materialeinsatzes und der Reinigungsmethoden mit der angebotenen Leistung
o 45 % Reinigungsergebnis: Vergleich Reinigungsergebnis mit Zielvorgabe anhand einer Mängel-Checkliste
o 45 % Einhaltung der Zeitvorgabe: Vergleich der kalkulierten Zeit mit der tatsächlich benötigten Arbeitszeit der Reinigungskräfte. Die Zeit für Vor- und Nachgespräche wird hierbei nicht gewertet, sondern nur die reine Reinigungszeit.
• Der Bieter ist verantwortlich für die Personalauswahl und das gesamte benötigte Reinigungsmaterial. Die Anfahrt und Anlieferung und Materialeinsatz erfolgt auf Kosten des Bieters.
• Die AG übernimmt die Personalkosten für den Zeiteinsatz der Reinigungskraft ab dem Beginn bis zum Ende der Probereinigung. Es gilt der im Angebot des Bieters angegebene Stundenpreis für die Unterhaltsreinigung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland