Rahmenvereinbarung Lieferung Dieselkraftstoff Referenznummer der Bekanntmachung: 1-1.1-2023-00002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung Dieselkraftstoff
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dieselkraftstoff ohne biogenen Anteil gem. DIN EN 590
Die Landwirtschaftskammer benötigt kammerweit Dieselkraftstoff (Winter- und Sommerdiesel) ohne biogenen Anteil entsprechend DIN EN 590. Der für die Deckung dieses Bedarfes benötigte Treibstoff ist vom Auftragnehmer an die jeweiligen Standorte gem. Anlage 1 zu liefern. Die Bedarfsmenge wird durch die jeweiligen Standorte für jede Bestellung im Einzelabruf individuell vorgegeben. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 100.000 Liter jährlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Visselhövede
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27374
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DZ6T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zu richten.
Hinweis: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).