Oberflächen-NMR-Gerät Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10118982
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberflächen-NMR-Gerät
Lieferung eines Oberflächen-NMR-Geräts
Berlin
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung eines Oberflächen-NMR-Geräts. Ein Forschungsschwerpunkt des Arbeitsbereiches Bodengeophysik an der BGR ist die geophysikalische Erkundung und Charakterisierung von Grundwasserleitern durch nichtinvasive
in-situ Verfahren, die im Feld eingesetzt werden. Das Oberflächen-NMR Verfahren eignet sich dazu in besonderem Maße, weil Wassergehalt und Porenraumeigenschaften des Untergrundes untersucht werden können. Jüngste Forschung an der BGR hat gezeigt, dass auch tiefenbezogene Informationen über den Redoxzustand abgeleitet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Um auf diesem Gebiet weiter aktiv sein zu können und aktuelle Forschungsergebnisse in die Anwendung zu überführen, soll ein neues Oberflächen-NMR-Gerät beschafft werden, welches die unten im Detail aufgeführten Anforderungen erfüllen soll.
Dieses Messgerät soll wesentliche neue messtechnische Fortschritte der vergangenen Jahre zur verbesserten Datenqualität umsetzen: das sog. phase cycling, die Option zur Generierung adiabatischer Pulse-Sequenzen, sowie die Möglichkeit zur Messung der longitudinalen (T1) Relaxation mit Hilfe von pseudo-recovery Sequenzen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Einsatz auch in Messgebieten mit starkem elektromagnetischem Hintergrundrauschen, bzw. geomagnetischer Heterogenität zu erlauben. Außerdem sollen mind. 9 Referenzkanäle zur Erfassung des Hintergrundrauschens vorhanden sein, um die sog. Remote-Noise-Cancellation in Verbindung mit einer Mehrkomponenten-Antenne zu ermöglichen. Vor allem eine geringe Totzeit von nicht mehr als 5 ms ist notwendig, um die Detektion von kurzen Abklingzeiten in Gebieten mit eisenhaltigen Böden und Sedimenten (z.B. Untersuchung von ehemaligen Braunkohleabbaugebieten) möglich zu machen. Es sollen Eindringtiefen von bis zu 100 m möglich sein, was eine Transmitterleistung von mind. 4000V/500A erfordert.
Zu ZIff. II 2.7:
Der genannte Termin ist nicht bindend. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen zu dem in seinem Angebot genannten Liefer-/Leistungstermin. Der dort genannte Termin wird Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2. Eigenerklärung VO-2022-833
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung VO-2022-833“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen.Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
1. Eigenerklärung Unternehmensangaben
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens eine geeignete Referenz über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
-Nachweis über den Verkauf eines Oberflächen-NMR Gerätes, welches nachweislich über eine Sendeleistung mit folgenden Optionen verfügt:
-> Phase cycling,
-> Adiabatische Pulse und
-> sowie eine Messsequenz für Pseudo-saturation recovery.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte / des angebotenen Gerätes belegen. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Angaben zum Liefertermin
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen verbindlichen Liefer-/Leistungstermin für die angebotene Gesamtleistung anzugeben. Der genannte Termin wird Vertragsbestandteil.
2. Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53“
ist auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
3. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen, in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
4. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an.
Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.