ÖPNV-Leistungen LBB Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPNV-Leistungen LBB
Erbringung von Busverkehrsleistungen/ Buslinienverkehr Cloppenburg - Vechta
Landkreis Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Erbringung von Busverkehrsleistungen/ Buslinienverkehr Cloppenburg - Vechta
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzliste (Angabe von mindestens 3 vergleichbaren
Aufträgen);
Formblatt 124 Eingenerklärung zur Eignung Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlichen
Beschäftigten
- Benennung der Person, die für die Leitung vorgesehen ist
- Nachweis über die Eintragung im Berufsregister (sofern
verpflichtet)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den
Auftragsgegenstand mindestens 400.000,00 € (Mindestumsatz)
betrug.
Berufshaftpflichtversicherung: Für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten
bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die
wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen
sind (Unternehmensreferenzen), bitte verwenden Sie hierzu das
bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung".
- Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen
Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die
mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über
die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche
Befähigung des Dienstleisters und/oder der Führungskräfte des
Unternehmens.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags erfolgt.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444
"Referenzbescheinigung"
Das Fahrpersonal muss folgende Anforderungen jederzeit erfüllen:
a. Alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere Anforderungen gemäß PBefG, BO Kraft, StVO, StVZO, StVG;
b. Erfüllung aller erforderlichen Qualifikationen zum Führen von Omnibussen im Li-nienverkehr,
c. Es muss über fachliche Kompetenz und eine umfassende Serviceorientierung verfügen;
d. Deutschkenntnisse mindestens entsprechend Sprachniveau "B1" (nach "Gemein-samen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen"); auf Verlangen des Auf-traggebers ist ein entsprechendes Sprachzertifikat vorzulegen;
e. Umfassende Kenntnisse des Linienverlaufs (Namen der bedienten Haltestellen), der Anschlüsse, des örtlichen Verkehrsnetzes sowie des anzuwendenden Tarifs und der Beförderungsbedingungen ;
f. Gepflegtes Erscheinungsbild sowie das Tragen einer vom Auftragnehmer vorge-gebenen Dienstkleidung;
g. Tragen (oder Anbringung am Fahrerarbeitsplatz) eines Namensschildes an gut lesbarer Stelle;
h. Höfliches, kundenfreundliches, serviceorientiertes und in Konfliktsituationen de-eskalierend wirkendes Verhalten gegenüber den Fahrgästen;
i. Hilfsbereites Verhalten gegenüber Kunden; dies umfasst die Unterstützung des Einstiegs von hilfebedürftigen Personen;
j. Rücksichtsvolle, möglichst ruckfreie Fahrweise;
k. Einhaltung des Fahrplanes, insbesondere kein zu frühes Abfahren von Haltestel-len
l. absolutes Rauchverbot im Fahrzeug;
m. Mobiltelefonverbot während der Fahrt (ausgenommen dienstlich erforderliche Gespräche mit einer Freisprechanlage);
n. Beachtung der Belange des Umweltschutzes - Die Entsorgung von Müll aus dem Fahrzeug sowie von Müll des Personals hat ausschließlich in dafür vorgesehene Sammelbehälter zu erfolgen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist zur Auskunfsterteilung endet am 24.03.2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.