Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung Sporthalle Sahlkamp Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: 18-0202-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung Sporthalle Sahlkamp

Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: 18-0202-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90919300 Reinigung von Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben wird die Unterhaltsreinigung und die Sonderreinigung Sporthalle Sahlkamp im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2026 mit weiteren 3 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis maximal 30.09.2029.

Die Leistung umfasst: - Unterhaltsreinigung während der Schulzeit und Ferien-Zwischenreinigung - Unterhaltsreinigung in der Sporthalle in den Schulferien nach gesonderter Beauftragung, falls die Räume in den Ferien genutzt werden - Optional bei Bedarf: Sonderreinigung „Haftmittelentfernung“ in der Schulzeit und während der Schulferien (Optionsbedingungen siehe Dokument 07_Auftragsinhalte)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90919300 Reinigung von Schulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Hannover – Sporthalle Sahlkamp

Sahlkamp 152

30179 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Mit weiteren 3 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis maximal 30.09.2029

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Sondereinigung „Haftmittelentfernung“ wird im Auftrag als Option ausgeschrieben. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausführung dieser Option und damit auch keinen Anspruch auf Vergütung (außer bei Abruf dieser Leistung durch die AG). Die Reinigung erfolgt bei Bedarf. Der Bedarf ist gegeben, wenn Handballmannschaften mit Einsatz von Haftmitteln in der Halle spielen oder trainieren. In dem Fall beauftragt die AG den AN mit der notwendigen Sonderreinigung, die in der Regel tagesaktuell direkt nach dem Handballspiel ausgeführt wird. Die AG informiert erstmalig im Juli 2023 über die Notwendigkeit der Sonderreinigung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.

-Eigenerklärung über die Verpflichtung, vor Auftragsbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und der AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen. Mindestdeckungssummen je Schadensfall:1.000.000,00 € für Sachschäden, 3.000.000,00 € für Personenschäden, 50.000,00 € für Abwasserschäden und 50.000,00 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden (inkl. Schlüsselversicherung)

Benennung von mindestens 1 Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angaben über Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Die Referenz muss die Leistung „Unterhaltsreinigung von Schulen “ beinhalten.

Zu jeder Referenz müssen folgende Angaben gemacht werden:

• Name/Bezeichnung des Auftraggebers

• E-Mail-Adresse der Kontaktperson oder Telefonnummer

• Zeitraum

• kurze Beschreibung der Leistung

• Umsatzvolumen pro Jahr (€)

Benennung von mindestens 1 Referenz aus den letzten fünf Geschäftsjahren mit Angaben über Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Die Referenz für die Sonderreinigung „Entfernung von Handball-Haftmitteln von Sporthallenboden“beinhalten.

Zu jeder Referenz müssen folgende Angaben gemacht werden:

• Name/Bezeichnung des Auftraggebers

• E-Mail-Adresse der Kontaktperson oder Telefonnummer

• Zeitraum

• kurze Beschreibung der Leistung

• Umsatzvolumen pro Jahr (€)1 Referenz für die Sonderreinigung „Entfernung von Handball-Haftmitteln von Sporthallenboden“ aus den letzten 5 Jahren

oder als Alternative bei fehlender Referenz: Die Durchführung einer Probereinigung auf Aufforderung der AG zum Nachweis der Fachkunde. Die Kosten für die Arbeit der Reinigungskräfte an dem Tag trägt die AG. Die Kosten für das Reinigungsmittel, Material und Transport sowie Begleitung durch Objektleitung oder Ähnliche trägt der Bieter. Die Kosten für das tatsächlich verbrauchte Reinigungsmittel werden nach der Reinigung von der AG erstattet. Bei der Probereinigung wird beurteilt, ob der Bieter in der Lage ist, die Reinigung in der geforderten Qualität durchzuführen (d.h. keine Haftmittelreste auf dem Boden vorhanden). Die Reinigung gilt als nicht bestanden, wenn die Fachkunde (die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung) nicht nachgewiesen werden kann. Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.Bescheinigungen gleich welcher Art sind deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/04/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Landeshauptstadt Hannover

Brüderstraße 5

30159 Hannover

Raum A 4.08

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Probereinigung

Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann von der AG bei Bedarf eine Probereinigung veranlasst werden.

Bei der Probereinigung wird die angebotene Reinigungsleistung durch den Bieter ausgeführt. Die AG wertet das Ergebnis anhand von vier Kriterien. Bei einer erreichten Punktezahl von 85 von 100 gilt die Probereinigung als bestanden. Die Bedingungen:

• Die AG wählt eine repräsentative Reinigungsfläche aus, die aus unterschiedlichen Raumgruppen besteht. Die AG bestimmt das Zielergebnis anhand des Leistungsverzeichnisses für das betroffene Objekt. Dabei werden anteilig die täglichen Leistungen und Intervallleistungen vorgegeben.

• Die Dauer der Reinigungsausführung ist abhängig von der Gebäudegröße und der ausgewählten Fläche und beträgt i.d.R. zwischen 1 und 2 Stunden.

• Vor der Reinigung wird das eingesetzte Material gesichtet und gewertet. Nach der Reinigung wird das Reinigungsergebnis mit dem Zielergebnis verglichen. Es findet eine Zeitmessung statt.

• Bewertungskriterien:

o 10 %: Konformität des Materialeinsatzes und der Reinigungsmethoden mit der angebotenen Leistung

o 45 % Reinigungsergebnis: Vergleich Reinigungsergebnis mit Zielvorgabe anhand einer Mängel-Checkliste

o 45 % Einhaltung der Zeitvorgabe: Vergleich der kalkulierten Zeit mit der tatsächlich benötigten Arbeitszeit der Reinigungskräfte. Die Zeit für Vor- und Nachgespräche wird hierbei nicht gewertet, sondern nur die reine Reinigungszeit.

• Der Bieter ist verantwortlich für die Personalauswahl und das gesamte benötigte Reinigungsmaterial. Die Anfahrt und Anlieferung und Materialeinsatz erfolgt auf Kosten des Bieters.

• Die AG übernimmt die Personalkosten für den Zeiteinsatz der Reinigungskraft ab dem Beginn bis zum Ende der Probereinigung. Es gilt der im Angebot des Bieters angegebene Stundenpreis für die Unterhaltsreinigung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

3. Der Antrag ist unzulässig, soweit

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/02/2023

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