Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz i.d.N. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0083
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz i.d.N.
Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz durch Bereitstellung einer Innenstadtmanagerin bzw. eines Innenstadtmanagers in Teilzeit mit Vor-Ort-Präsenz
Stadt Buchholz i.d.N. Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N.
Wie andere Städte und Gemeinden ist auch Buchholz von tiefgreifenden Veränderungen in der Innenstadt betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots-und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf.
Der Bund möchte Städte und Gemeinden daher im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren Umsetzung fördern. Die Stadt Buchholz wurde in das Förderprogramm mit dem Projekt "Vielfalt erleben" aufgenommen. Der Förderzeitraum ist bis 31. August 2025 ausgelegt.
Der durch die Pandemie erzeugte Rückzug ins Private und die deutlich zunehmende Nutzung des Online-Handels machen rasches Handeln erforderlich. So müssen Bemühungen intensiviert werden, welche die Menschen wieder in die Innenstädte locken, damit das Gesamtgefüge der Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens erhalten bleibt.
Um dies zu erreichen, soll ein gefördertes Innenstadtmanagement in Buchholz installiert werden, welches sich dieser Problemlagen annimmt und Lösungen im Dialog und mit lokalen Partnern umsetzt.
Hierfür sucht die Stadt Buchholz i.d.N. als öffentliche Auftraggeberin (im Nachgang: "AG") ein geeignetes Unternehmen als Auftragnehmer (im Nachgang: "AN").
Da die Fördermittel des Bundes an die Projekte und Haushaltsjahre gebunden sind, stehen der Finanzrahmen und die Laufzeit für das Innenstadtmanagement fest. Dieses kann längstens bis 31. August 2025 laufen (Ende des Förderzeitraums) und insgesamt ist ein Budget in Höhe von max. [Betrag gelöscht] EUR brutto vorgesehen (siehe hierzu auch Abschnitt C).
Die AG kann das Vertragsverhältnis schriftlich bis zum 31.08.2025 (Ende der Förderlaufzeit) verlängern, Die schriftliche Verlängerung ist spätestens bis zum 31.05.2024 gegenüber der AN zu erklären. Ohne diese Erklärung endet das Vertragsverhältnis zum 31.08.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
- Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Krankenkasse (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zur Anzahl der Beschäftigten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweise und Referenzen über die fachliche Eignung des Bieters (siehe Anlage 3; mit dem Angebot vorzulegen):
Der Bieter hat bereits ein Innenstadtmanagement mit eigenen Mitarbeiter/innen betrieben und kann hierfür mindestens eine Referenz aufzeigen. Diese Referenz ist inhaltlich nachvollziehbar aufzubereiten.
- Qualifikation und Erfahrung der Innenstadtmanagerin / des Innenstadtmanagers (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Qualität des zur Leistungserbringung einzusetzenden Personals ist anhand von Referenzen für die Einzelperson bzw. die Personen im Team nachzuweisen (siehe Anlage 4). Bei der Wertung fließen beide Personen des Teams mit je 50% ein.
Ebenfalls ist anzugeben, an wie vielen Tagen die Einzelperson bzw. das Team vor Ort tätig sein werden (siehe Anlage 4).
Wird die Anlage nicht oder mit ungenauen Angaben eingereicht, erhält der Bieter keine Punkte. Sollte das ausgewählte Personal noch nicht namentlich besetzt sein, kann diese Person bzw. können diese Personen bei der Bewertung keine Punkte erhalten. Gleiches gilt für Personal als Interimslösung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bietergespräche:
Die Einzelperson bzw. das Team sind die Hauptansprechpersonen vor Ort und müssen gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Inhaberinnen und Inhabern überzeugend auftreten. Daher ist die Präsentation in den Bietergesprächen zwingend von der Einzelperson bzw. dem Team zu halten. Sollte die Einzelperson bzw. das Team in Gänze verhindert sein, kann dieser Punkt nicht bewertet werden. Gleiches gilt generell für Personal als Interimslösung, auch dieses kann nicht bewertet werden. Sollte vom Team eine Person anwesend sein, können bis zu 50% der maximalen Punktzahl erreicht werden. Die Bietergespräche werden direkt nach Abschluss der Angebotswertungen erfolgen und finden voraussichtlich in der 16./17. Kalenderwoche 2023 statt.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Bearbeitungskonzept einzureichen, aus dem zu erkennen ist, wie er die von der AG zu beauftragende Einrichtung eines Innenstadtmanagements beabsichtigt umzusetzen. Dabei soll auf die Leistungsbestandteile des Abschnitts B eingegangen und das Vorgehen zur Erbringung der Leistungen erläutert werden.
Hier soll zudem eine grobe Zeitplanung der Umsetzungsschritte der unter Abschnitt B benannten Leistungsbestandteile angegeben werden.
Das Bearbeitungskonzept soll den Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYWWE3DXTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).