Grundinstandsetzung der Schöpfwerke Bramel-West, Obere Wittgeeste, Altluneberg und Ringstedt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beverstedt
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wabo-wem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung der Schöpfwerke Bramel-West, Obere Wittgeeste, Altluneberg und Ringstedt
Der Auftrag betriftt die Generalplanungsleistungen für die Grundinstandsetzung der Schöpfwerke Bramel-West, Obere Wittgeeste, Altluneberg und Ringstedt, bestehend aus den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Tragswerksplanung, Technische Ausrüstung sowie weiterer Besonderer Leistungen.
27616 Beverstedt
An den benannten Bauwerken sind folgende Instandsetzungsmaßnahmen geplant:
- An allen Bauwerken soll eine automatische Rechenreinigungsanlage nebst Einzäunung erstellt werden.
- Alle Bauwerke sollen mit einer neuen Mittelspannungsanlage (Netzanschluss) als Komtpaktstation ausgerüstet werden.
- Alle Bauwerke werden mit Elektrotechnik- und Steuerungsanlagen ausgerüstet.
- An allen Bauwerken werden Ausbesserungsmaßnahmen am und im Gebäude vorgenommen.
- An allen Bauwerken sind die vorhandenen Pumpen aus dem Errichtungsjahr zu behandeln bzw. instandzusetzen oder zu erneuern.
D551.12-62626/1/4-2-CUX-20/1065
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Generalplanungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27580
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.