Rahmenvertrag für den Kauf von Nutzfahrzeugen des Herstellers Volkswagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_02_01_NS8VCKMU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2334
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Kauf von Nutzfahrzeugen des Herstellers Volkswagen
Rahmenvertrag für den Kauf von Nutzfahrzeugen des Herstellers Volkswagen
Die enercity AG schreibt einen Rahmenvertrag für den Kauf von Nutzfahrzeugen des Herstellers Volkswagen aus.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags läuft über vier Jahre.
Es werden vorwiegend drei Fahrzeuggruppen beschafft: Kompaktvan (ID.Buzz Cargo/People), Transporter (T6.1 und Nachfolgemodell) sowie Crafter (Crafter 35/50 und Nachfolgemodell).
Für das Jahr 2023 ist ein Invest von 62 Fahrzeugen in den oben genannten Fahrzeuggruppen geplant.
Für das Jahr 2024 ist ein Invest von 46 Fahrzeugen in den oben genannten Fahrzeuggruppen geplant.
Für das Jahr 2025 ist ein Invest von 20 Fahrzeugen in den oben genannten Fahrzeuggruppen geplant.
Für das Jahr 2026/2027 ist ein Invest von 15 Fahrzeugen in den oben genannten Fahrzeuggruppen geplant.
Somit beläuft sich die geplante Menge der Fahrzeuge, die zu dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag beschafft werden sollen, auf 143 Stück in vier Jahren. Dieser Wert kann vom Auftraggeber sowohl über- als auch unterschritten werden. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung.
Die Fahrzeuge werden im deutschsprachigen Volkswagen Nutzfahrzeuge Konfigurator online vom Auftraggeber konfiguriert. Sämtliche Unterlagen, sowohl die Ausschreibung als auch die Unterlagen im Auto (Handbuch etc.) betreffend, müssen vollständig und in deutscher Sprache vorgelegt werden. Ebenso erfolgt die Kommunikation ausschließlich in deutscher Sprache.
Inklusivleistungen des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer bringt die Fahrzeuge zum externen Dienstleister in der Region Hannover, damit dieser die Ausbauten vornehmen kann. Danach übernimmt der Auftragnehmer die Zulassung der Fahrzeuge. Der Auftragnehmer holt die Fahrzeuge beim externen Dienstleister in der Region Hannover ab und liefert sie an den Auftraggeber aus.
Die Zulassung, Auslieferung und Einweisung der Fahrzeuge finden in Hannover statt (Adresse des Auftraggebers: 30459 Hannover, Stammestraße 105).
Bei Gewährleistungsansprüchen oder Reparaturen holt der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Fahrzeuge ab und bringt diese nach erfolgter Reparatur auch wieder zum Auftraggeber hin (Adresse des Auftraggebers: 30459 Hannover, Stammestraße 105).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Gesellschafterstruktur und der Unternehmensorganisation
2) Erklärung, dass eine ordnungsgemäßen Anmeldung- bzw. Eintragung der Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Herkunftslandes erfolgte
3) Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
4) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die
Vorgaben des MiLoG eingehalten werden.
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung
der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen
(Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die
Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die
Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 4.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
und den Umsatz für die zu vergebenden Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022)
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
3) Erklärung über die Gesamtauslieferungsmengen der Fahrzeuge in den letzten 3 Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022)
4) Erklärung über die gesamte Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen
- Die Fahrzeuge werden durch oder von einem Volkswagen Vertragspartner mit Vertriebsvertrag für Nutzfahrzeuge bezogen
- Die Gewährleistungsfälle sind über eine Volkswagen-Vertragspartnerwerkstatt mit Servicevertrag für Nutzfahrzeuge abzuwickeln
- Auslieferung von mindestens 200 Fahrzeugen pro Jahr im Durchschnitt bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre
Gewertet werden nur die in dem Teilnahmeantrag genannten Zahlen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der
unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 20.03.2023 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06FCS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.