Gemeinde Ostercappeln / Kindertagesstätte Venne - Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 464
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Ostercappeln / Kindertagesstätte Venne - Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Gemeinde Ostercappeln / Kindertagesstätte Venne - Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Kindertagesstätte Venne N.N. 49179 Ostercappeln
Der Rat der Gemeinde Ostercappeln hat am 23.03.2021 den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Venne mit zunächst zwei Gruppen und einer optionalen Erweiterungsmöglichkeit um weitere bis zu vier Gruppen beschlossen.
Die Kindertagesstätte Venne soll voraussichtlich als 4-gruppige Einrichtung mit zwei Integrationsgruppen für Kinder von 3 - 6 Jahren und zwei Krippengruppen gebaut werden. Zusätzlich sollen zwei weitere Gruppen, die als eine Krippengruppe und als eine Integrativgruppen betrieben werden, optional eingeplant werden.
Gesucht wird eine Planung, die den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte mit guten architektonischen, pädagogisch richtigen und funktional durchdachten Merkmalen entspricht, sowie die konzeptionellen Voraussetzungen erfüllt.
Der energetische Qualitätsstandard soll die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllen. Der Primärenergiebedarf darf max. 30 kWh/m2*a betragen. Auf den Dach- und/oder Fassadenflächen soll eine Photovoltaik-Anlage mit einer Größe von ca. 30 kWp eingeplant werden. Für die Optimierung des Strom-Eigenverbrauchs sollen Batteriespeicher eingeplant werden.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte in Venne. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und umfasst die nachfolgenden Leistungsbilder (LB):
* LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9
(gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt.
4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-8, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9
(gem. §§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt.
4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB3: Tragwerksplanung, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6
(gem. §§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 5-6 werden separat beauftragt.
* LB4: Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9
(gem. §§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt.
4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB5: Brandschutzkonzept, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9
(gem. AHO Heft Nr. 17)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphase 8 wird separat beauftragt.
* LB6: Bauphysik, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-7,
Wärmeschutz und Energiebilanzierung
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 5-7 werden separat beauftragt.
* LB7: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Zeitplan / Termine / Fristen
- Vorstellung der Projektkonzepte ca. KW 19/2023
- Auftragsvergabe bis ca. KW 28/2023
- Planungsbeginn sofort nach Auftragsvergabe
- Einreichung des Bauantrages beim Landkreis Osnabrück Ende 2023
- Baubeginn August 2024
- Fertigstellung Mai 2026
Kosten
Kostengruppe 200 - Herrichten und Erschließen: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostengruppe 300 - Baukonstruktion: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostengruppe 400 -Technische Anlagen: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostengruppe 500 - Freianlagen: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostengruppe 600 - Ausstattung: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostenrahmen gesamt [Betrag gelöscht] EUR brutto
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufen 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der weiteren Stufen werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor.
Der Abruf der Leistungen der weiteren Stufen bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein.
Dem AN steht kein Anspruch auf Abruf der Leistungen der weiteren Stufen zu, er kann auch aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte, gleich welcher Art, ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
3. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Bauvorlageberechtigung)
a) Durchschnittlicher Umsatz der / des für die Objektplanung "Gebäude und Innenräume" vorgesehenen Büros von mindestens [Betrag gelöscht] EUR / Jahr
b) Durchschnittlicher Umsatz der / des für die Fachplanung "Technische Ausrüstung" vorgesehenen Büros von mindestens [Betrag gelöscht] EUR / Jahr
c) Durchschnittlicher Umsatz der / des für die Fachplanung "Tragwerksplanung" vorgesehenen Büros von mindestens [Betrag gelöscht] EUR / Jahr
c) Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung für
? Personenschäden i.H.v. 2 Mio. EUR und
? Sonstige Schäden i.H.v. 1 Mio. EUR
Die unter a) - d) genannten Mindestumsätze / Mindestdeckung.
a) Beschäftigung von durchschnittlich mindestens fünf Mitarbeitern mit mindestens 30 Std. / Woche mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Hochschule) in dem für die Objektplanung "Gebäude und Innenräume" vorgesehenen Büro
b) Beschäftigung von durchschnittlich mindestens vier Mitarbeitern mit mindestens 30 Std. / Woche mit Studienabschluss der Fachrichtung technische Ausrüstung (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Hochschule) in dem für die Fachplanung
"Gebäude und Innenräume" vorgesehenen Büro
c) Beschäftigung von durchschnittlich mindestens zwei Mitarbeitern mit mindestens 30 Std. / Woche mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Hochschule) in dem für die Fachplanung "Tragwerksplanung" vorgesehenen Büro
d) Vorlage von zwei Referenzen zur Objektplanung "Gebäude" mit folgenden Anforderungen:
? Neubau oder Erweiterung / Umbau einer Kindertagesstätte
? zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossene Erbringung von mindestens vier Leistungsphasen aus Leistungsphasen 3 - 8
? mindestens 800 m2 BGF
? Mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 300 nach DIN 276 (brutto)
? Fertigstellung nach dem 31.12.2012 (maßgeblicher Zeitpunkt ist die erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme)
e) Vorlage von zwei Referenzen zur Fachplanung "Technische Ausrüstung" mit folgenden Anforderungen:
? Neubau oder Erweiterung / Umbau einer Kindertagesstätte
? zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossene Erbringung von mindestens vier Leistungsphasen aus Leistungsphasen 1 - 8
? mindestens 800 m2 BGF
? mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 400 nach DIN 276 (brutto)
? Fertigstellung nach dem 31.12.2012 (maßgeblicher Zeitpunkt ist die erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme)
f) Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung des Projektleiters für die Objektplanung "Gebäude"
Die unter a) - f) aufgeführten MIndestanforderungen.
§ 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Osnabrück
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bieterfragen sind bis spätestens 06.04.2023 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYWPZ29Q8K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland