Wach- und Sicherungsdienst für die BfS Liegenschaft in Salzgitter Referenznummer der Bekanntmachung: 0825/22/001
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 040-114594)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Sicherungsdienst für die BfS Liegenschaft in Salzgitter
Sicherung der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) genutzten Dienstliegenschaft in der Willy-Brandt-Straße 5 in 38226 Salzgitter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Darstellung des Unternehmens mit Unternehmensprofil auf max. 2 Seiten DIN A4 in Schriftgr. 12 Arial,
Eigenerklärung zur Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung (Anlage H: Formblatt Eigenerklärungen),
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB (Anlage A) in Form einer Eigenerklärung zu erklären,
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket (Anlage F: Formblatt Eigenerklärung),
Eigenerklärung KMU (Dok. 005.),
Ggf. Erklärung zur Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sowie zu Nachunternehmern/Eignungsleihe (Anlage B).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB (Anlage A) in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Referenzliste mit mind. 3 Referenzen über Aufträge mit nach Umfang und Anforderungen verleichbaren Aufgabenstellungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Auftraggebers, bezogen auf den Zeitraum ab 01.01.2019, Gemäß Anlage E: Formblatt Unternehmensreferenzen.
Referenzliste mit mind. 3 Referenzen über Aufträge mit nach Umfang und Anforderungen verleichbaren Aufgabenstellungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Auftraggebers, bezogen auf den Zeitraum ab 01.01.2019, Gemäß Anlage E: Formblatt Unternehmensreferenzen sowie
Darstellung des Unternehmens mit Unternehmensprofil auf max. 2 Seiten DIN A4 in Schriftgr. 12 Arial.
ja
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit,
welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.