GW-L 2 Kran für die Feuerwehr Altwarmbüchen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Isernhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
GW-L 2 Kran für die Feuerwehr Altwarmbüchen
Ausgeschrieben wird ein Gerätewagen-Logistik 2 mit Kran für die Feuerwehr Altwarmbüchen in zwei Losen (Fahrgestell, Aufbau).
Es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein kommunales Feuerwehrfahrzeug zur Gefahrenabwehr und für logistische Einsätze im Bereich des abwehrenden Brandschutzes.
Fahrgestell
Feuerwehr Altwarmbüchen Bernhard-Rehkopf-Straße 6 30916 Isernhagen
Es gelten die folgenden Normvorschriften sowie alle darin aufgeführten mitgeltenden Normen (insbesondere betreffend die Einhaltung von Grenzwerten, solange keine abweichenden Grenzwerte gemacht werden): DIN EN 1846-1 (Ausg. 07.2011) DIN EN 1846-2 (Ausg. 05.2013) DIN EN 1846-3 (Ausg. 11.2013) DIN 14 502 -2 (Ausg. 02.2017) DIN 14502 -3 (Ausg. 02.2009) DIN 14 555-22 (Ausg. 05.2013).
Darüber hinaus gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO sowie der UW Fahrzeuge.
Grundsätzlich sind keine Verlängerungen der Ausführungsfrist möglich. Bei Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, kann die Frist jedoch angemessen verlängert werden. Eine rechtzeitige Anzeige beim Auftraggeber ist jedoch erforderlich.
Elektronische Stabilitätskontrolle; Traktionskontrolle
Aufbau
Feuerwehr Altwarmbüchen Bernhard-Rehkopf-Straße 6 30916 Isernhagen
Aufbau für Gerätewagen Logistik GW-L2 in Anlehnung an DIN 14555-2. Neben den in der Leistungsbeschreibung gemachten Anforderungen gelten die folgenden Normvorschriften sowie alle darin aufgeführten mitgeltenden Normen (betrifft insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten, solange keine abweichenden Grenzwerte gemacht werden): 846-1 Ausg. 07.2011 846-2 Ausg. 05.2013 846-3 Ausg. 11.2013 028-1 Ausg. 09.2008 028-2 Ausg. 06.2008 4502 -2 Ausg. 02.2017 14 502 -3 (Ausg. 02.2009) 14 555-21 (Ausg. 05.2013)
Grundsätzlich sind keine Verlängerungen der Ausführungsfrist möglich. Bei Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, kann die Frist jedoch angemessen verlängert werden. Eine rechtzeitige Anzeige beim Auftraggeber ist jedoch erforderlich.
-Montage von möglichst großen Staukästen hinter und vor der Hinterachse (staubdicht, korrosionsbeständig, ausreichende Beleuchtung (LED) mit Anschluss an die Schließkontrolle des Aufbaus).
-Lieferung und Montage eines Lichtmasts an der Vorderwand des Aufbaues, pneumatisch ausfahrbar, Scheinwerferbrücke elektrisch dreh- u. schwenkbar jeweils 180° in beide Richtungen, mit mind. 4 LED-Scheinwerfern, 24V min 30.000l Lichtleistung mit Anschluss an das Bordnetz. Fernbedienung mit Spiralkabel. Der Mast muss beim Lösen der Feststellbremse automatisch einfahren. (Sofern mit Ladekran möglich).
-Analogfunk
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung
3) Bestätigung der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
4) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen sowie etwaige hinzugezogene Nachunternehmen keinen Bezug zu Russland haben (Zuschlagsverbot). Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeischaft einzureichen.
Für die Eigenerklärungen stehen Vordrucke in den Vergabeunterlagen zur Verfügung. Von den in die engere Wahl kommenden Bietern werden wir zum Nachweis der Angabe in der Eigenerklärung eine Kopie der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister bzw. eine gleichwertige Bescheinigung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, verlangen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen
2) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren/Liquidation
Für die Eigenerklärungen stehen Vordrucke in den Vergabeunterlagen zur Verfügung. Von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, werden wir als Nachweis die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen verlangen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Referenz(en) über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Eigenerklärung, ein Vordruck mit den erforderlichen Angaben liegt den Vergabeunterlagen bei). Erforderlich ist, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens eine vergleichbare Leistungen erbracht hat.
2) Eigenerklärung zur Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (mittels der Eigenerklärung zur Eignung)
Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, d.h. sie müssen der ausgeschriebenen Leistung so sehr ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Konkrete Mindestanforderungen werden nicht festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen
Die Anwesenheit von Bieter und Bevollmächtigten während der Angebotsöffnung ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation:
Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote erfolgt elektronisch. Weitere Hinweise erhalten Sie im ReadMe (Vergabeunterlagen). Nur mit Registrierung auf der Vergabeplattform und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" erhalten Sie Benachrichtigungen per E-Mail über neue Nachrichten der Vergabestelle.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei
- Erklärung zu § 4 I NTVergG (Tariftreue und Mindestlohn) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei)
- Formblatt 1I Unteraufträge und Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe zu den in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen bei Unterauftragsvergabe und/oder Eignungsleihe (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
- Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erforderlich, wenn der Teilnahmeantrag oder das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Erforderlich bei Eignungsleihe (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
- Namen der Unterauftragnehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sofern der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist, ist das Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen auf gesonderte Anforderung um die Namen der Nachunternehmen zu ergänzen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y62YWWS7MV7V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.