Fachplanungsleistungen für das Projekt Erweiterung Rehabilitationszentrum Ederhof im Bereich Freianlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pichlmayr-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen für das Projekt Erweiterung Rehabilitationszentrum Ederhof im Bereich Freianlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen im Bereich Freianlagen für das folgende Projekt, vgl. hierzu auch Ziffer II.2.4.
Die Rudolf Pichlmayr-Stiftung wird das Reha-Zentrum Ederhof baulich erweitern, um die medizinische und therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor oder nach einer Organtransplantation zu verbessern und ein bestehendes Versorgungsdefizit aufzulösen. Der Neubau soll unter fünf Gestaltungsprinzipien konzipiert sein: 1. Konsequente Patienten- und Familienorientierung, 2. Umfassende Versorgung unter einem Dach, 3. Genesungsfördernde und familiengerecht Umgebung, 4. Lebendige Kommunikationskultur, 5. Versorgungsnahe Forschung und Lehre. Die Erweiterung soll eine neue Nutzungsfläche von ca. 3.017 m² bringen.
Stronach / Südtirol
Das Rehabilitationszentrum Ederhof liegt in Stronach in Osttirol. Die Planungsaufgabe umfasst sowohl die Bestandsgebäude als auch den geplanten Erweiterungsbau.
Das von der Rudolf Pichlmayr-Stiftung unterhaltene Reha-Zentrum Ederhof soll baulich erweitert werden, um die medizinische und therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Deutschland – und in geringerem Maße auch aus anderen europäischen Ländern – vor oder nach einer Organtransplantation
zu verbessern und ein bestehendes Versorgungsdefizit aufzulösen. Dazu bedarf es einer verantwortungsvollen Erweiterung der bestehenden Einrichtung einschließlich der Erweiterung aller damit verbundenen Bedarfe. Die Erweiterung des Ederhofs verfolgt die zwei zentralen Ziele Erweiterung und Neustrukturierung.
An das Projekt werden hohe Anforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gestellt (BNB Gold-Status).
Das Bauvorhaben ist eine aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderte
Zuwendungsbaumaßnahme des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat. Die Gesamtmaßnahme wird daher hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes - und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt.
Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die Bundeshaushaltsordnung
(BHO) sind einzuhalten. Die Grundlage der Planung stellt ein mit den Zuwendungsgebern abgestimmtes und freigegebenes Raumprogramm dar.
Das Rehabilitationszentrum Ederhof und das Baugebiet liegen am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Stronach auf ca. 1.100 m Seehöhe. Das Baugrundstück ist deutlich von der vorherrschen Topographie geprägt. Es fällt nach Süden hin ab und ist um etwa 20-25° geneigt, lokal finden sich auch steilere Abschnitte bis > 30° Neigung. In einer Baugrunduntersuchung im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass das Baugrundstück
trotz der anspruchsvollen Hanglage für eine Bebauung geeignet ist. Der Bauherr beabsichtigt, wesentliche Teile des Bauvorhabens in Holzbauweise (ggf. serielles Bauen) auszuführen.
Gegenstand der Beauftragung wird die Planungsdisziplin Freianlagen (§§ 3, 38 - 40 i.V.m. Anlage 11 HOAI)
Die Leistungen werden optional / stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Fachplanervertrages werden zu-nächst Leistungen gem. den Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI beauftragt.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen werden optional/stufenweise abgerufen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelfreigabe durch die Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund behält sich die Vergabestelle eine Aufhebung vor, sofern diese nicht erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen für das Projekt Erweiterung Rehabilitationszentrum Ederhof im Bereich Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lienz
NUTS-Code: AT333 Osttirol
Postleitzahl: 9900
Land: Österreich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lienz
NUTS-Code: AT333 Osttirol
Postleitzahl: 9900
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich rein elektronisch möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter ein-zuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
§160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de