ex post: AWO Psychiatriezentrum - Beschaffung von Storage Referenznummer der Bekanntmachung: 79-2021/1 VV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königslutter
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ex post: AWO Psychiatriezentrum - Beschaffung von Storage

Referenznummer der Bekanntmachung: 79-2021/1 VV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von NetApp Metro Clustern

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Hauptort der Ausführung:

AWO Psychiatriezentrum Königslutter Vor dem Kaiserdom 10 38154 Königslutter

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das AWO Psychiatriezentrum (APZ) Königslutter ist ein anerkanntes Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mit ca. 600 Planbetten. Alle Stationen, Außenstandorte sowie die Verwaltung verfügen über rechnerbasierte Anwendungssysteme zur Abwicklung der digitalen Geschäftsprozesse und zur Unterstützung der optimalen Patientenversorgung. Dazu betreibt das APZ ein komplexes digitales Informationssystem. Die Anwendungssysteme werden in einer Client-Server-Umgebung zentral bereitgestellt. Die Server werden gänzlich virtuell in einer VMware Farm betrieben. Eine enge Integration des Speichersystems mit VMware vSphere zur Provisionierung von Datastores, Ansteuerung von Backup & Restore ist gegeben.

Kernkomponente bildet dabei das primäre, hochverfügbare, zentrale Speichersystem in Form eines SAN (Storage Area Network) von dem Hersteller NetApp. Teile dieser Storage-Infrastruktur sind abzulösen und durch Komponenten des Herstellers NetApp zu ersetzen. Zum Auftragsumfang gehört auch die Altdatenmigration und die Inbetriebsetzung der neuen Komponenten, ferner der Systemservice für 60 Monate ab Inbetriebnahme.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektumsetzungs-, Datenmigrations- und Supportkonzept / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis / Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Laufzeitangabe von 60 Monaten bezieht sich auf den im Anschluss an die Herstellung der Betriebsbereitschaft (bis zum 01.04.2023) durchzuführenden Systemservice.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 228-656963
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von NetApp-Metroclustern

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Von der Angabe des Beschaffungswerts wird im Hinblick auf § 39 Abs.6 Nr. 3 VgV abgesehen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6FFY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2023

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