Errichtung einer Naturkindertagesstätte in Buxtehude Hedendorf
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buxtehude.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Naturkindertagesstätte in Buxtehude Hedendorf
Errichtung eines Naturkindergartens in Buxtehude Hedendorf einschließlich eines naturnahen pädagogischen Konzepts
Die Hansestadt Buxtehude benötigt aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Kitaplätzen im Elementarbereich weitere Kindergartenplätze. Aufgrund der zur Entwicklung zur Verfügung stehenden Flächen ist die Errichtung einer naturnahen Kindertagesstätte in Buxtehude Hedendorf beabsichtigt. Mit Blick auf den zukünftigen Standort der Kindertagesstätte in einem Landschaftsschutzgebiet, ist es erforderlich, dass eine naturnahe Kita geschaffen und ein naturnahes auf die besondere Lage der Kita abgestimmte pädagogische Betreuung gewährleistet ist, die auf die besondere naturräumliche Situation unmittelbar abgestimmt ist. Entscheidend ist daher das Zusammenspiel und Interaktion von baulichem und pädagogischem Konzept, um in funktionaler Hinsicht den Beschaffungsbedarf zu erfüllen. Die besondere naturräumliche Gesamtkonzeption ist zudem wichtig, um die Genehmigungsfähigkeit durch die zuständigen Naturschutzbehörden (Landkreis Stade) bzw. Träger öffentlicher Belange (Forstamt Harsefeld) zu ermöglichen.
Bei den unter Ziffer II.2.5) genannten Zuschlagskriterien handelt es sich um die maßgeblichen Erwägungen, die die Zuschlagsentscheidung beeinflussen. Sie sind nicht als abschließend zu bewerten. Die Gewichtung ist rein fiktiver Natur. Es wird zudem klarstellend darauf hingewiesen,
dass es sich bei den unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung genannten Werten um ca. Angaben handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftraggeber hat aufgrund seines spezifischen Beschaffungsbedarfs und den städtebaulichen Anforderungen an die Entwicklungsfläche besondere Anforderungen an nachhaltige und naturnahe Gebäudekonstruktion der Kindertagesstätte, insbesondere erfordert die Lage des Objekts unmittelbar im Naturraum ein eng damit verknüpftes pädagogisches Konzept. Vorliegend kommt nur die LivingCircles GmbH als Auftragnehmerin in Betracht. Die LivingCircles GmbH ist nach erfolgter Markterkundung durch den Auftraggeber die einzige auf dem Markt verfügbare Anbieterin von hinreichend naturnahen baulich-technischen und pädagogisch integrierten Lösungen/Kindertagesstätten, die eine damit in Einklang stehende pädagogische Betreuung ermöglichen. Insbesondere die besondere Jurten-Bauweise der LivingCircles GmbH und das explizit darauf abgestimmte pädagogische naturnahe Konzept erfüllen den fachlich-technischen und pädagogischen Kriterienkatalog der Hansestadt Buxtehude in besonderer Weise. Denn u.a. durch die ganzjährig nutzbare Jurten-Bauweise und den großen Dach- und bodentiefen Wandfenstern erfahren sich die Kinder zu jeder Zeit als Bestandteil der Umgebung und des Wetters und ermöglichen ein visuelles Erleben zwischen Außen- und Innenraum. Die bauliche Umsetzung des von LivingCircles GmbH entworfenen pädagogischen Konzepts ist einzigartig, sodass insoweit auch keine Alternative zur Beschaffung der naturnahen Kita einschließlich des pädagogischen Konzepts von LivingCircles GmbH besteht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nepperberg 6
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Lieferleistung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Information, der LivingCircles GmbH zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 135, §§ 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
§ 135 Abs. 1, 3 GWB lautet wie folgt:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
[...]
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1,4 Satz 2 GWB lautet wie folgt:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
[...]
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."