E-Bus-System, Batterie Solobusse mit Gelegenheitsladung Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / 118 (2)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Bus-System, Batterie Solobusse mit Gelegenheitsladung
Lieferung von Batterie Solobussen zum Einsatz im Liniennetzbetrieb der Stadtwerke Osnabrück AG.
Stadtwerke Osnabrück AG Alte Poststraße 9 49074 Osnabrück
Rahmenvereinbarung über den Kauf von maximal 19 Stück Batterie Solobussen mit Schnellladefunktion und Nachladung über Nacht an der Bestandsladeinfrastruktur.
Das bisher veröffentlichte Verfahren mit der Bekanntmachungsnummer 2022/S 161-459916 wird aufgrund festgestellter Unklarheiten in der Beschreibung in den Stand vor Angebotsfrist zurückversetzt. Die festgestellten Unklarheiten wurden in folgenden Vergabeunterlagen dokumentiert und aktualisiert:
(01) E-Bus SWO_Leistungsbeschreibung Batteriesolobusse.pdf
(02) E-Bus SWO_Vertragsbedingungen.pdf
(03) E-Bus SWO_Preisblatt.pdf
(03) E-Bus SWO_Preisblatt.xlsx
(08) E-Bus SWO_Anlage 4_Gewährleistungsbedingungen.pdf
(11) E-Bus SWO_Anlage 7_Hard+Software Fehleranalyse Elektrobusse.pdf
In den vorgenannten Dokumenten der Vergabeunterlagen sind alle Änderungen/Aktualisierungen in roter Schrift und farblich markiert dargestellt. Andere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Alle weiteren Dokumente der Vergabeunterlagen und alle weiteren Bedingungen bleiben unverändert.
Alle Bieter aus dem Verfahren mit der mit der Bekanntmachungsnummer 2022/S 161-459916 werden aufgefordert, Ihr Angebot zu aktualisieren und bis zur genannten Frist 14.03.2023 - 11:00 Uhr einzureichen. Weitere Bewerber / Interessenten haben die Möglichkeit, ebenfalls bis zur genannten Frist 14.03.2023 - 11:00 Uhr ein Angebot einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1. Allgemeine Angaben zum Bewerber (Darstellung der Organisationsstruktur und der Eigentumsverhältnisse in Eigenerklärung).
A2. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt sind.
A3. Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges in Kopie, der nicht vor dem 01.01.2022 datiert sein darf.
B1. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
B2. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
B3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese mindestens projektbezogen im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis, Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis abdecken.
B4. Eigenerklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
B5. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
C1. Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 oder 2022 über die Fertigung, Auslieferung und Inbetriebnahme von Batterie Solobussen mit Schnellladefunktion
C2: Die in C1 genannten Referenzen müssen sich auf Projekte beziehen, die in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz realisiert wurden. Die Referenzen können in Form einer
Eigenerklärung erbracht werden. Anzugeben sind darin jeweils der Auftragswert des jeweiligen Projekts, der Erbringungszeitraum sowie der öffentliche oder private Auftraggeber.
C3. Vorlage einer Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitern, gegliedert nach den Berufsgruppen Konstruktion, Produktion, Elektrotechnik und Fahrzeugtechnik, jeweils mit Angabe der Berufserfahrung.
Das Angebot hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Angebot, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind in den Vergabeunterlagen vorgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform dtvp
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das bisher veröffentlichte Verfahren mit der Bekanntmachungsnummer 2022/S 161-459916 wird aufgrund festgestellter Unklarheiten in der Beschreibung in den Stand vor Angebotsfrist zurückversetzt. Die festgestellten Unklarheiten wurden in folgenden Vergabeunterlagen dokumentiert und aktualisiert:
(01) E-Bus SWO_Leistungsbeschreibung Batteriesolobusse.pdf
(02) E-Bus SWO_Vertragsbedingungen.pdf
(03) E-Bus SWO_Preisblatt.pdf
(03) E-Bus SWO_Preisblatt.xlsx
(08) E-Bus SWO_Anlage 4_Gewährleistungsbedingungen.pdf
(11) E-Bus SWO_Anlage 7_Hard+Software Fehleranalyse Elektrobusse.pdf
In den vorgenannten Dokumenten der Vergabeunterlagen sind alle Änderungen/Aktualisierungen in roter Schrift und farblich markiert dargestellt. Andere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Alle weiteren Dokumente der Vergabeunterlagen und alle weiteren Bedingungen bleiben unverändert.
Alle Bieter aus dem Verfahren mit der mit der Bekanntmachungsnummer 2022/S 161-459916 werden aufgefordert, Ihr Angebot zu aktualisieren und bis zur genannten Frist 14.03.2023 - 11:00 Uhr einzureichen. Weitere Bewerber / Interessenten haben die Möglichkeit, ebenfalls bis zur genannten Frist 14.03.2023 - 11:00 Uhr ein Angebot einzureichen.
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung von maximal 19 Stück Batterie Solobussen. Davon werden 10 Stück Batterie Solobusse nach Abschluss der Rahmenvereinbarung verbindlich bestellt. Über die Bestellung der weiteren 9 Stück Batterie Solobusse wird im im Zeitraum bis 31.12.2023 durch den Auftraggeber entschieden und steht unter einem Gremienvorbehalt. Weitere Informationen zur Rahmenvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM66F9T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.