Geb. 1150 Forschungsbau Wissenschaftsreflexion - 1150_301 Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1150_301_22_208
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geb. 1150 Forschungsbau Wissenschaftsreflexion - 1150_301 Erdarbeiten
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover plant auf dem Gelände der Liegenschaft 1100 in den Grundstücken der Gebäuden 1146, 1147 und 1148 den Anbau zur philosophischen Fakultät Forschungsbau Wissenschaftsreflektion herzurichten.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Erdarbeiten.
Wissenschaftsreflexion Königsworther Platz 1 30167 Hannover
Erdarbeiten gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis:
Baugrube, Vorarbeiten, Baugrubenaushub, Kampfmittel, Verbau, Sonstiges, Stundenlohn
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hanse Umwelt GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsbüttel
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22885
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://hanse-umwelt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYWWSX15D1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-hannover.de/de/