Fortschreibung Landschaftsrahmenplan Landkreis Emsland
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emsland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung Landschaftsrahmenplan Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland beabsichtigt die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes aus dem Jahr 2001.
Landkreis Emsland
Die vergabegegenständliche Leistung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Emsland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1-4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen:
— Biotoptypenkartierung (Detailkartierung), teilweise optional;
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel) , optional;
— Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene;
— Verfahrensbegleitung;
— Umweltbericht.
Der Auftrag sieht optionale Leistungen der ergänzenden örtlichen Kartierung sowie faunistischer Kartierungen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation mit den Bietern (inkl. Bieterfragen, Rügen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport-ELVIS“, vgl. Abschnitt I.3). Eine telefonische Beantwortung von Bieterfragen und/oder Rügen erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).