A7, Thalaubachtalbrücke, Objekt-, Tragwerksplanung Lph 6-8 und besondere Leistungen, Verkehrsanlage, Bauwerk Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0062-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A7, Thalaubachtalbrücke, Objekt-, Tragwerksplanung Lph 6-8 und besondere Leistungen, Verkehrsanlage, Bauwerk
Projekt: BAB 7, Ersatzneubau Thalaubachtalbrücke
Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern/Aufgabenbereichen:
Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung für die Objekte Lph 6-8:
- Neubau TWB 2
- Baubehelfe
- Verbauten
- Winkelstützwände
Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlage Lph 6-8:
- Streckenanbindung provisorisch und endgültig
Abbruch
- Parkplatz
- Bestandsbauwerk
Weitere Besondere Leistungen u.a.:
- Bauüberwachung
- Nachtragsmanagement
- Erstellung von Verkehrszeichenplänen
- Plan- und Dokumentenmanagementsystem
Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover
Deutschland
A7, Thalaubachtalbrücke, Objekt-, Tragwerksplanung Lph 6-8 und besondere Leistungen, Verkehrsanlage, Bauwerk
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten maßgebenden Kriterien für die Wertung der Teilnahmeanträge werden mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet. 3 Punkte erhält man bei Übereinstimmung der wertbaren Referenzprojekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck zu machenden Angaben gemäß § 46 Abs. 3 VgV. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben. Dazu geht der Auftraggeber je Kriterium nach dieser Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) wie folgt vor: Alle Bewerber erhalten Punkte nach folgender Berechnungsformel:
Punkte je Kriterium = (3) / (Maximale Punktzahl in diesem Kriterium) x (Punktzahl zu bewertender Bewerber)
Kriterium 1 (§46 Abs.3 Nr. 2 VgV):
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Funktionen berücksichtigt:
- Funktion: Mitarbeiter 4-Abbruch Bauwerk
- Funktion: Mitarbeiter 1-3 und 5 -nur Mindeststandards-
Zur Bewertung wird die Berufserfahrung/-Qualifikation herangezogen. Bewertet wird gemäß der Angabe wie folgt:
- Ja: 1 Pkt. (erfüllt)
- Nein: 0 Pkt. (nicht erfüllt)
- Berufliche Eignung (Ausbildung): -nur Mindeststandards-
- Berufliche Eignung (Berufserfahrung): Funktion: Mitarbeiter 1-3 und 5 -nur Mindeststandards-; Funktion: Mitarbeiter 4-Abbruch Bauwerk
- Referenzen: -nur Mindeststandards-
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck u.a. zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)" benannten Angaben.
Kriterium 2 (§46 Abs. 3 Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt:
- Unterkriterium 1: Aufgabenbereich A (Verkehrsanlage)
- Unterkriterium 2: Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerke)
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im
jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden
Organisationseinheit bearbeitet wurden. Bewertet werden die projektspezifischen Angaben, die über die Mindeststandards hinausgehen, wie folgt:
- Ja: 1 Pkt. (erfüllt)
Nein: 0 Pkt. (nicht erfüllt)
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck u.a. zur Erklärung der Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)" benannten Referenzprojekte.
- Referenzen Aufgabenbereich A (Verkehrsanlage)
- Referenzen Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerk)
Kriterium 3 (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV):
Leistungsfähigkeit der Technischen Leitung, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung des Kriteriums wird die folgende Funktion berücksichtigt:
- Projektleitung
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im
jeweiligen Aufgabenbereich (A-Verkehrsanlage und B-Ingenieurbauwerke) in den letzten 5 Jahren von dem vorgesehenen Projektleiter bearbeitet wurden. Bewertet werden die projektspezifischen Angaben, die über die Mindeststandards hinausgehenden wie folgt:
- Ja: 1 Pkt. (erfüllt)
- Nein: 0 Pkt. (nicht erfüllt)
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck u.a. zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)" benannten Referenzprojekte.
- Berufliche Eignung (Ausbildung): -nur Mindeststandards-
- Berufliche Eignung (Berufserfahrung): -nur Mindeststandards-
- Referenzen Aufgabenbereich A (Verkehrsanlage)
- Referenzen Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerk)
(Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind
im Vordruck "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck u.a. zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)" vorgegeben.)
Bewertet wird die Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" zu machenden Angaben. Bewertet werden
hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern).
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB], Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
Das Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" ist zu verwenden.
- § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über Ausbildung, über Berufserfahrung und über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu folgender Funktion werden gefordert / zu folgenden Funktionen werden gefordert:
- Mitarbeiter 1 - Objektplanung Verkehrsanlagen
- Mitarbeiter 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Mitarbeiter 3 - Fachplanung Tragwerksplanung
- Mitarbeiter 4 - Abbruch Bauwerk
- Mitarbeiter 5 - Verkehrszeichenpläne
Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß dem Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" gefordert.
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
- Aufgabenbereich A (Verkehrsanlage)
- Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerke)
sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren werden Angaben gemäß dem Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung gefordert.
- § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Angaben über die Technische Leitung.
Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über Ausbildung, über Berufserfahrung und über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu folgender Funktion werden gefordert / zu folgenden Funktionen werden gefordert:
- Projektleitung
Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß dem Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" gefordert.
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Als Mindeststandard gefordert sind mindestens jeweils 10 beschäftigte Arbeitskräfte (Anzahl an Dipl.-Ing. oder vergleichbare Berufsausbildung) bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke).
Zum Nachweis werden Angaben dem Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" gefordert.
-die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zur Bestätigung der Erklärung zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Berufsregister (gilt auch für Nachunternehmer) etc..
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung der Eignung sowie der Deatillierung der Eigenerklärung der Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so ist für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ des anderen Unternehmers die Eignungsleihe vorzulegen.
Mindeststandard zu § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind:
Für die Funktion Mitarbeiter 1 - Objektplanung Verkehrsanlagen:
Ausbildung:
Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
und
Studienschwerpunkt Verkehrswesen oder vergleichbar
Berufserfahrung/-Qualifikation:
Anzahl der Berufsjahre in dem Bereich der Ausschreibung und/oder Bauüberwachung von Verkehrsanlage bei Infrastrukturprojekten ≥ 5 Jahre
Mind. eine Referenz über:
Wertungsvoraussetzung:
- aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.)
- Leistungsphasen 6 und/oder 8 und örtl. BÜ § 47 HOAI (Verkehrsanlagen)
Mindeststandard:
- Neubau oder grundhafter Ausbau einer mindestens 4-streifigen Straße (zweibahnig)
- Planung eines teilplanfreien und/ oder planfreien und Knotenpunktes (AK, AD)
Für die Funktion Mitarbeiter 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Ausbildung:
Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
und
Studienschwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar
Berufserfahrung/-Qualifikation:
- Anzahl der Berufsjahre in der Ausschreibung und/oder Bauüberwachung im Brückenbau bei Infrastrukturprojekten ≥ 5 Jahre
Mind. eine Referenz über:
Wertungsvoraussetzung:
- Referenz aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.)
- Leistungsphasen 6 und/oder 8 und örtl. BÜ § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke)
Mindeststandard:
- Bauweise Taktschieben
- Bauart Spannbetonbrücke
Für die Funktion Mitarbeiter 3 - Fachplanung Tragwerksplanung
Ausbildung:
- Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
und
Studienschwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar
Berufserfahrung/-Qualifikation:
- Anzahl der Berufsjahre in der Ausschreibung im konstruktiven Ingenieurbau bei Infrastrukturprojekten ≥ 5 Jahre
Mind. eine Referenz über:
Wertungsvoraussetzung:
- Referenz aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.)
Leistungsphasen 6, § 51 HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung)
Mindeststandard:
Bauweise Taktschieben
Bauart Spannbetonbrücke
Für die Funktion Mitarbeiter 4 - Abbruch Bauwerk
Ausbildung:
- Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder vergleichbar
und
Studienschwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar
Mind. eine Referenz über:
Wertungsvoraussetzung:
- Referenz aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.)
Leistungsphasen 6 und/oder 8 und örtl. BÜ im Bereich
- Abbruch Brückenbauwerke
Mindeststandard:
- Segmentweiser Rückbau
- Brückenlänge > 100m
Für die Funktion Mitarbeiter 5 - Verkehrszeichenpläne
Ausbildung:
- Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
und
Studienschwerpunkt Verkehr oder vergleichbar
Berufserfahrung/-Qualifikation:
- Anzahl der Berufsjahre in der Erstellung von Verkehrszeichenplänen gemäß RSA ≥ 5 Jahre
- Schulungsnachweis nach MVAS 99 / RSA 21 / ZTV-SA 97 nicht älter als 5 Jahre
Mindeststandard zu § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind:
Für die Funktion Projektleitung:
Ausbildung:
- Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen und
Studienschwerpunkt Verkehrswesen oder vergleichbar Studienschwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar
Berufserfahrung:
- Anzahl der Berufsjahre als Projektleiter ≥ 5 Jahre
- Erfahrung in der Bearbeitung von Großprojekten ≥ 15 Mio € (Brutto Bauvolumen)
Referenzen: Nachweis von mindestens jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten Aufgabenbereich A und B; die Referenzprojekte für den Aufgabenbereich A genannten Referenzen dürfen, müssen aber nicht, identisch mit den für die Referenzprojekte für den Aufgabenbereich B genannten Referenzen sein., die in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck "Detaillierung zur Eigenerklärung zur Eignung genügen.
Wertungsvoraussetzung und Mindeststandard der Referenzen aus dem Aufgabenbereich A (Verkehrsanalage):
Wertungsvoraussetzung:
- Referenz aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.)
- Koordinierung Objektplanung für Neubau oder grundhaften Ausbau einer mindestens 4-streifigen Straße (zweibahnig)
Mindeststandards:
- Koordinierung Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphase 8
§ 47 HOAI
- Koordinierung Objektplanung Verkehrsanlagen, Besondere Leistung Leistungsphase 8
örtl. BÜ
Wertungsvoraussetzung und Mindeststandard der Referenzen aus dem Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerke):
Wertungsvoraussetzung:
- Referenz aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.)
- Koordinierung Brückenbauwerk ≥ 40m Gesamtlänge
Mindeststandards:
- Koordinierung Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8 § 43 HOAI
- Koordinierung Objektplanung Ingenieurbauwerke, Besondere Leistung Leistungsphasen 8
örtl. BÜ
Mindeststandard zu § 46 Abs 3 Nr. 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind: Nachweis von mindestens jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten Aufgabenbereich A und B; die Referenzprojekte für den Aufgabenbereich A genannten Referenzen dürfen, müssen aber nicht, identisch mit den für die Referenzprojekte für den Aufgabenbereich B genannten Referenzen sein., die in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck "Detaillierung zur Eigenerklärung zur Eignung genügen.
Wertungsvoraussetzung und Mindeststandard der Referenzen aus dem Aufgabenbereich A (Verkehrsanalage):
Wertungsvoraussetzung: Referenz aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.)
Mindeststandards:
- Leistungsphasen 6 § 47 HOAI (Objektplanung Verkehrsanlagen) für ≥ 4-streifige Straße (zweibahnig)
- Leistungsphasen 8 und örtl. BÜ § 47 HOAI (Objektplanung Verkehrsanlagen) für ≥ 4-streifige Straße (zweibahnig)
- Besondere Leistung örtliche Bauüberwachung § 47 HOAI (Objektplanung Verkehrsanlagen)
Wertungsvoraussetzung und Mindeststandard der Referenzen aus dem Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerke):
Wertungsvoraussetzung: Referenz aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.)
Mindeststandards:
- Leistungsphasen 6 § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) Verkehrsbrücke Infrastrukturprojekt
- Leistungsphasen 8 § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) Verkehrsbrücke Infrastrukturprojekt
- Besondere Leistung örtliche Bauüberwachung § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) Verkehrsbrücke Infrastrukturprojekt
- Leistungsphasen 6 § 51 HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung) Verkehrsbrücke Infrastrukturprojekt
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, zu § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
- § 45 Abs. 4 Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
- 3.000.000,00 € für Personenschäden
und
- 5.000.000,00 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung inkl. oben definierter Maximierung vorliegt oder verpflichtet sich, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder bestehende Versicherungen mit niedrigeren Haftungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt zudem, dass er / sie auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung einen Nachweis über die ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung seines / ihres Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder zur Erhöhung der Haftungssummen vorzulegen: Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit der Eigenerklärung zur Eignung immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren.
Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht form- und fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu vergeben. Für diesen Fall wird das Bietergespräch die Stellung der fünf Fragen zur Bewertung der Zuschlagskriterien zum Inhalt haben.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung
- Deatillierung Eigenerklärung zur Eignung mit Anlagen
- Eigenerklärung zu Russlandsantionen
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de