Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Heizungs- und Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 055
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Heizungs- und Sanitärarbeiten
Der Landkreis Osnabrück plant die Erweiterung seiner Förderschule in Bohmte ("Astrid-Lindgren-Schule") am derzeitigen Standort (Am Brink 13, 49163 Bohmte) im laufenden Betrieb. Dieses soll in drei Bauabschnitten erfolgen:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die Bauabschnitte 1 - 3 erforderlichen Heizungs- und Sanitärarbeiten.
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte
Die Ausführung ist für die Zeit von April 2023 (1. BA) bis Frühjahr 2025 (3. BA) vorgesehen; u.a. aufgrund des langen Ausführungszeitraums ist für mehrere Leistungspositionen eine Stoffpreisgleitklausel vorgesehen.
* Bauabschnitt 1: Erweiterungsbau (Anbau/Neubau) HGB (Hauptgebäude B)
Abmessungen: ca. 36 x 38m, BGF ca. 2.300 m2
Kompletter Neubau in Massivbauweise, 2-geschossig + Teilunterkellerung, Anbindung in allen drei Geschossen an das Hauptgebäude (2.BA). Nutzung: allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Differenzierungsräume, Aula, Büroräume und Nebenräume wie Lager, WC, Technikräume etc.
Der derzeitige eingeschossige Anbau mit Satteldach zur Straße "Am Brink" sowie das Garagengebäude werden abgebrochen, um die notwendigen Flächen für den Neubau zu erhalten.
Derzeit geplanter Zeitraum der Bauaktivitäten: Juli 2022 bis Dezember 2023
* Bauabschnitt 2: Umbau Hauptgebäude HG
Abmessungen: ca. 53 x 31m, BGF ca. 1.750m2
Im derzeitigen Hauptgebäude werden in allen drei Geschossen geringfügige Raumveränderungen vorgenommen. Des Weiteren wird die technische Ausstattung zum Teil erneuert und ergänzt (Digitalisierung). Nutzung: allgemeine Unterrichts- und Differenzierungsräume, Therapieräume und diverse Neben- und Technikräume.
Der Anbau am Hauptgebäude (Lehrerzimmerbereich) bleibt weitestgehend von den Umbaumaßnahmen unberührt.
Derzeit geplanter Zeitraum der Bauaktivitäten: Ab Januar 2024 bis in die Sommerferien 2024
* Bauabschnitt 3 : Entkernung und Neuaufbau Hauptgebäude A HGA
Abmessungen: ca. 36 x 27m, BGF ca. 1.015m2
Der aus Anfang der 1980er Jahre stammende eingeschossige Fachklassentrakt soll bis auf die Rohbau- und Dachkonstruktion weitestgehend entkernt und mit einer neuen Raum- und Fassadenstruktur erneuert werden.
Nutzung: vornehmlich als allgemeine Unterrichts- und Differenzierungsräume. Der jetzige Windfangbereich, der auch den Übergang zum Hauptgebäude bildet, wird ebenfalls komplett erneuert. Lediglich die vorhandene WC Anlage soll weitestgehend erhalten bleiben.
Derzeit geplanter Zeitraum der Bauaktivitäten: Juli 2024 bis Ende Frühjahr 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a EU Abs. 1 VOB/A)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 - 4 VOB/A
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Eignungsnachweise gem. § 6a EU Abs. 2 VOB/A, insbesondere:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Abs. 2 lit. c) VOB/A)
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.
Eignungsnachweise gem. § 6a EU Abs. 3 VOB/A, insbesondere:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (§ 6a EU Abs. 3 lit. a) VOB/A)
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. (§ 6a EU Abs. 3 lit. g) VOB/A)
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Angabe ist
- zum einem unter Punkt 7 des Vordrucks "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019" sowie
- zum anderen im Vordruck "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017"
vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Osnabrück
Bieter dürfen gem. § 14 EU VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen.
Bietern wird die Information über die Angebotsöffnung gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A unaufgefordert elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 13.03.2023 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ausgefüllt ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYW2AMYCUW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland